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Zwei Neuregelungen zielen darauf ab Greenwashing durch Werbeaussagen zukünftig zu verhindern: Die Schwestern-Richtlinien ECGT (Empowering consumers for the green transition) und GCD (Green Claims Directive) gewährleisten zusammen, dass am Markt befindliche Umweltaussagen (sog. Green Claims) zuverlässig und wahrheitsgemäß sind. Die ECGT fokussiert dabei auf den Verbraucherschutz, indem sie irreführende Umweltaussagen verbietet, während die GCD konkrete Anforderungen an die Begründung von Umweltaussagen präzisiert. Dadurch werden komplementäre Aspekte der Umwelttransparenz und des Verbraucherschutzes, in Bezug auf Umweltaussagen, berücksichtigt.
Die Bedeutung von Transparenz bezogen auf Umwelt-, Sozial-, und Governance-Themen (ESG) hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Um der steigenden Nachfrage nach verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen, sowohl seitens der Investor:innen als auch seitens der Öffentlichkeit, gerecht zu werden hat die EU im Rahmen des europäischen Green Deals die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entwickelt. Die Richtlinie legt Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fest und trat am 5. Jänner 2023 in Kraft. Neben der Offenlegungsverordnung für Finanzmarktteilnehmende (SFRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung bildet die CSRD die dritte Säule der Sustainable Finance Strategie der EU, um Finanzströme in nachhaltige Investitionen zu lenken.
Die Green Claims – Richtlinie ist Teil der Maßnahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Green Deals. Als lex specialis ergänzt sie die bestehenden EU-Vorschriften der Richtlinie „Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel“ - lex generalis) für freiwillige Umweltaussagen im B2C Geschäftsverkehr.
Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel ist am 26.03.2023 in Kraft getreten. Als Teil des Maßnahmenpakets im Rahmen des Green Deals sorgt die Richtlinie für eine stärkere Regulierung umweltbezogener Werbung und führt darüber hinaus neue Informationspflichten ein. Ziel ist es, den Verbraucher:innen die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um bewusstere Kaufentscheidungen treffen zu können.
Als Kernstück des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ist die EU-Taxonomie-Verordnung das zentrale Instrument, um nachhaltiges Wachstum in der Europäischen Union zu fördern und zu finanzieren. Sie gibt einen einheitlichen Rahmen für ein Klassifizierungssystem vor, indem sie definiert, was EU-weit als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit gilt. Ziel ist es, Kapitalflüsse in umweltfreundliche Wirtschaftstätigkeiten zu lenken, um die Klima- und Energieziele der EU zu erreichen.
Was bedeutet Biodiversität? Das Österreichische Umweltzeichen wirft einen Blick auf diesen häufig verwendeten Begriff.
Als Vertragspartei des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt der Vereinten Nationen hat sich Österreich dazu verpflichtet, die biologische Vielfalt zu schützen, ihre Komponenten nachhaltig zu nutzen und Verantwortung für den Erhalt der globalen Biodiversität zu übernehmen.