Diese Umweltzeichen-Richtlinie wurde in Kooperation mit dem deutschen Blauen Engel erstellt. Sie ist gleichlautend mit der Vergabegrundlage "Blauer Engel RAL-UZ 207".
Vorteile für Umwelt und Gesundheit
- Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe
- Wiederkehrende Überprüfung diesbezüglicher Anforderungen
- Verringerung der Inanspruchnahme der natürlichen Ressourcen
- Verringerung negativer ökologischer und sozialer Wirkungen bei der Gewinnung der Rohstoffe und bei der Spielzeugherstellung
Das Umweltzeichen gilt für Spielzeug aus Textilien, Holz, Kunststoff, Leder, Papier, Kautschuk sowie Metall.
In Bezug auf die Schadstofffreiheit haben viele Konsumentinnen und Konsumenten hohe Anforderungen an Spielzeug. Die Kriterien legen deshalb einen Fokus auf die Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltstoffe sowie deren Einhaltung durch wiederkehrende Prüfungen. Das Österreichische Umweltzeichen geht über den bestehenden regulativen Rahmen der europäischen Spielzeugrichtlinie hinaus und verbietet weitere Stoffe, die ein Umweltrisiko darstellen. In der vorliegenden Richtlinie wird die Einhaltung grundlegender sozialer Kriterien bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten der Spielzeugherstellung gefordert. Zudem soll durch wachsende Transparenz seitens der Spielzeughersteller hinsichtlich ihrer Lieferanten künftig die Möglichkeit geschaffen werden, auch auf weiteren Stufen der Wertschöpfungskette die Einhaltung wichtiger Arbeitsnormen zu gewährleisten.
Ein Antrag auf Zeichennutzung kann sowohl für den Blauen Engel als auch das Österreichische Umweltzeichen erfolgen. Für die gleichzeitige Nutzung beider Umweltzeichen ist bei der jeweils anderen Vergabestelle dann nur ein formloser Antrag zu stellen und als Nachweis der gültige Zeichennutzungsvertrag einzureichen. Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung der Anforderungen ist damit die Nutzung beider Umweltzeichen wesentlich vereinfacht.