Umweltzeichen-Beirat
Der Umweltzeichen-Beirat gibt die allgemeine Strategie des Österreichischen Umweltzeichens vor und beschließt Richtlinien, die vom VKI unter Einbindung verschiedenster Expert:innen entwickelt werden.
Umweltzeichen-Richtlinien, auf deren Basis dann Produkte und Dienstleistungen zertifiziert werden, gelten generell vier Jahre. Danach ist eine Überarbeitung notwendig, etwa um Kriterien anzupassen, auf neue Produktgruppen auszuweiten, das Anspruchsniveau zu heben oder aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Beirat Umweltzeichen
Der Beirat Umweltzeichen kommt unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Klimaschutz drei Mal pro Jahr zusammen und hat folgende Aufgaben:
Er beschließt jene Produktgruppen und Dienstleistungsbereiche, für die Richtlinien erstellt werden sollen. Im Zuge der Richtlinienerstellung diskutiert der Beirat die vorgelegten Richtlinienentwürfe und beschließt sie. Gegebenenfalls kann ein Entwurf auch abgelehnt oder an den Fachausschuss zurückgewiesen werden. Auch die Einstellung der Richtlinienerstellung oder die Zurückziehung einer Richtlinie fällt in den Aufgabenbereich des Beirats.
Richtlinien-Arbeiten
Folgende Richtlinien werden 2024 überarbeitet:
1. Halbjahr:
- UZ 06 Holzmöbel
- UZ 07 Holz und Holzwerkstoffe
- UZ 28 Witterungesbeständige Holzprodukte
- UZ 34 Büroarbeitsstühle und Bürostühle
- UZ 44 Wärmedämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
- UZ 65 Schuhe
- UZ 72 Reiseangebote
- UZ 79 Wärmedämmverbundsysteme
2. Halbjahr:
- UZ 02 Grafisches Papier
- UZ 04 Hygienepapiere aus Altpapier
- UZ 14 Schmierstoffe
- UZ 24 Druck- und Recyclingpapierprodukte
- UZ 25 Kompostierbare Papierprodukte
- UZ 26 Mehrweggebinde und Mehrwegbechersysteme
- UZ 37 Holzheizungen
- UZ 50 Effiziente Energiedienstleistungen
- UZ 70 Miettextilien-Service
- UZ 75 Messestandbau
- UZ 76 Green Producing in Film und Fernsehen
Folgende Richtlinien wurden 2023 überarbeitet:
- UZ 01 Lacke, Lasuren, Holzversiegelungslacke
- UZ 15 Sonnenkollektoren und Solaranlagen
- UZ 17 Wandfarben
- UZ 27 Multimodale Mobilität
- UZ 33 Sanitärarmaturen
- UZ 32 Torffreie Kultursubstrate, Bodenhilfsstoffe, Düngemittel, Komposte
- UZ 35 Textile Fußbodenbeläge
- UZ 41 Bauprodukte aus Kunststoff
- UZ 42 Elastische Fußbodenbeläge
- UZ 43 Hartschaum-Dämmstoffe aus polymeren Rohstoffen
- UZ 45 Mineralische Dämmstoffe
- UZ 49 Nachhaltige Finanzprodukte
- UZ 53 Tapeten aus Raufaser überwiegend aus Papierrecycling
Alle Richtliniendokumente finden sich hier.
Beiratsmitglieder sind:
- Entsendet von Bundesarbeitskammer: Mag.a Nina Tröger, Dr. Christoph Streissler (Ersatzmitglied)
- Entsendet von Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft: Hermann Heinrich, BA, Mag.a Katharina Mayer-Ertl (Ersatzmitglied)
- Entsendet von Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport: Mag.a Meena Lang
- Entsendet von Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Fabian Thaler LL.B.
- Entsendet von Forum Umweltbildung: Dipl.-Ingin. Karin Schneeweiss
- Entsendet von Klimabündnis Österreich: Klaus Grininger, MSc
- Entsendet von Österreichischer Gemeindebund: Mag. Bernhard Haubenberger, Dr. Mathias Pichler (Ersatzmitglied)
- Entsendet von Österreichischer Gewerkschaftsbund: Jonas Langen, BA, Gottfried Sommer (Ersatzmitglied)
- Entsendet von Österreichischer Städtebund: Senatsrat Dr. Wilfried Althuber
- Entsendet von Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs: Dipl.-Ing. Christian Jochum, Mag.a Antonia Wietersheim (Ersatzmitglied)
- Entsendet von Stadt Wien: Ing. Michael Grimburg
- Entsendet von Umweltberatung Österreich: Mag.a Elisabeth Tangl, DI (FH) Harald Brugger (Ersatzmitglied)
- Entsendet von Wirtschaftskammer Österreich: Mag. Christoph Haller
- Vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie entsandte Fachexpert:innen: Christa Ruspeckhofer (Energie- und Umweltagentur Niederösterreich), Drin. Angelika Tisch (Interdisziplinäres Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur), DI Georg Tappeiner (Österreichisches Ökologieinstitut)