© Foto von d3images auf Freepik

EU-Taxonomie-Verordnung

Als Kernstück des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ist die EU-Taxonomie-Verordnung das zentrale Instrument, um nachhaltiges Wachstum in der Europäischen Union zu fördern und zu finanzieren. Sie gibt einen einheitlichen Rahmen für ein Klassifizierungssystem vor, indem sie definiert, was EU-weit als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit gilt. Ziel ist es, Kapitalflüsse in umweltfreundliche Wirtschaftstätigkeiten zu lenken, um die Klima- und Energieziele der EU zu erreichen.

Was ist die EU-Taxonomie?

Zunächst handelt es sich bei einer Taxonomie um ein einheitliches Verfahren (Klassifikationsschema) mittels dem Objekte, nach bestimmten Kriterien, eingeordnet werden. Im Kontext nachhaltiger Investitionen bedeutet dies, dass ein Rechtsrahmen zur Identifizierung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten geschaffen wurde. Dieser Rechtsrahmen legt nun also einheitliche Kriterien fest, die bestimmen welche Wirtschaftsaktivitäten unter welchen Bedingungen als nachhaltig gelten. Das erlaubt eine objektive Bewertung der Nachhaltigkeit von Unternehmensaktivitäten, wodurch Vergleichbarkeit gewährleistet werden sollte.

Investor:innen können, basierend auf der Klassifikation, ihr Geld gezielt in nachhaltige Projekte investieren, da der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition auf diese Weise ermittelt werden kann. Die verbindliche Berichterstattung - über die, mit der Taxonomie verbundenen Umsätze und Investitionen für Finanzakteure (SFDR) und große Unternehmen (CSRD) - schafft Transparenz in Bezug auf die tatsächliche Klimawirkung von Investitionen.

Klassifizierung nachhaltiger Aktivitäten

Zur Bewertung, ob eine ökonomische Aktivität als ökologisch nachhaltig gilt, definiert die Taxonomie-Verordnung zunächst 6 gemeinsame Nachhaltigkeitsziele:

6 Umweltziele der Taxonomie
© Quelle: https://envoria.com/de/insights-news/the-eu-taxonomy-environmental-objectives-1-6-explained

Auf Basis dieser 6 Ziele wird in der EU-Taxonomie ein Schema festgelegt, wonach wirtschaftliche Aktivitäten als nachhaltig klassifiziert werden. Eine Aktivität gilt als nachhaltig bzw. taxonomiekonform, sofern sie:

1. eines der Taxonomie-Ziele wesentlich unterstützt

- Substantial Contribution (SC)–Kriterium

2. keines der weiteren Taxonomie-Ziele wesentlich beeinträchtigt

- Do No Significant Harm (DNSH) – Kriterium

3. vorgegebene Mindestschutzkriterien einhält

- Minimum Safeguards (Menschen- und Arbeitnehmerrechte)

Technische Bewertungskriterien

Die spezifischen Kriterien, die festlegen, was als wesentlicher Beitrag zu einem Taxonomie-Ziel (SC-Kriterien) oder als Vermeidung von wesentlichen Beeinträchtigungen (DNSH-Kriterien) gewertet wird, müssen erfüllt sein, damit eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig gemäß der EU-Taxonomie klassifiziert werden kann. Festgelegt werden diese technischen Bewertungskriterien in delegierten Rechtsakten, die von der Europäischen Kommission erlassen werden. Darin enthalten ist eine Liste mit konkreten Aktivitäten, die taxonomiefähig sind, also potentiell ein Taxonomie-Ziel unterstützen und keines der anderen Ziele verletzen. Für jede taxonomiefähige Aktivität gibt es weitere technische Bewertungskriterien zur Klassifizierung.

Beispielsweise wäre die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien eine taxonomiefähige Aktivität. Viele dieser Aktivitäten erfüllen schon ohne den Nachweis zusätzlicher Kriterien das SC-Kriterium für das Taxonomie-Ziel 1 ‚Klimaschutz‘. Für einige Aktivitäten, wie zum Beispiel die Stromerzeugung aus Geothermie, ist jedoch zusätzlich nachzuweisen, dass die Lebenszyklusemissionen unter einem gewissen Schwellenwert liegen, in diesem Fall unter 100g CO2-Äquivalenten je kWh Strom. Eine erfolgreiche Umweltverträglichkeitsprüfung kann als Beispiel für die Erfüllung des DNSH-Kriteriums genannt werden.

Mindestschutzkriterien

Die Mindestschutzkriterien stellen sicher, dass Unternehmen, die nachhaltig tätig sind, bestimmte Standards in Bezug auf Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Bestechungsvermeidung, Besteuerung und fairen Wettbewerb einhalten. Die Mindestanforderungen bei Arbeits- und Menschenrechten (Minimum Safeguards) umfassen:

- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

- UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

- sowie die acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Wen betrifft die EU-Taxonomie und welche Inhalte werden offengelegt?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), oder die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) bzw. (zukünftig) unter den erweiterten Anwenderkreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), fallen dazu verpflichtet, Angaben zur Konformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten mit der EU-Taxonomie offenzulegen.

Berichtspflichtige Unternehmen haben drei ‚grüne‘ Kennzahlen zu ermitteln und zu erläutern: Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsaufwand (OpEx). Es sind jeweils die Anteile der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten bezogen auf gesamte Umsatzerlöse/ CapEx / OpEx anzugeben. Somit ergeben sich Prozentsätze, die Rückschlüsse auf den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten bzw. Investitionen erlauben.

Indirekt können jedoch alle Unternehmen von der Taxonomie-Verordnung betroffen sein. Durch den Trickle Down Effect ist es möglich, dass entlang der gesamten Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitsinformationen geliefert werden müssen

Zusammenhang zwischen EU-Taxonomie und CSRD (und SFDR)

Das Sustainable Finance Framework umfasst drei wesentliche Regularien, die eng miteinander verwoben sind: Die EU-Taxonomie, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Die EU-Taxonomie liefert das Klassifikationssystem für nachhaltige Aktivitäten, das im Rahmen der CSRD und der SFDR Anwendung findet.

EXKURS SFDR: Die SFDR verpflichtet Finanzmarktteilnehmer dazu Nachhaltigkeitsinformationen über die Unternehmen, in die sie investieren, offenzulegen. Dazu benötigen die Finanzmarktteilnehmer Informationen seitens der Unternehmen. Diese Informationen werden aus den CSRD-Berichten der Unternehmen entnommen. Zur Erfüllung der SFRD-Berichtspflicht ist somit die CSRD von Bedeutung, da sie einen Teil der offenzulegenden Informationen bereitstellt.

Sustainable Finance Framework - Zusammenhang EU-Taxonomie, CSRD, SFRD
© Quelle: https://envoria.com/de/insights-news/eu-sustainable-finance-framework-how-are-the-eu-taxonomy-csrd-and-sfdr-related