Film ab!
Mit dem Österreichischen Umweltzeichen wird eine Filmproduktion dann ausgezeichnet, wenn sie Ressorcen einspart und klimafreundliche Maßnahmen setzt. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Transport, Abfälle und Catering.
Mit dem Österreichischen Umweltzeichen wird eine Filmproduktion dann ausgezeichnet, wenn sie Ressorcen einspart und klimafreundliche Maßnahmen setzt. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Transport, Abfälle und Catering.
2020 stand die erstmalige Überarbeitung der seit 2017 bestehenden Richtlinie UZ 76 – Green Producing an. Ein erster Draft wurde im Herbst online zur Diskussion gestellt. Die rege Teilnahme von 22 Filmproduktionsfirmen, die über 220 Kommentare und über 300 Bewertungen abgegeben haben, zeigt, wie wichtig das Thema Nachhaltigkeit ist. Green Producing ist keine Nische, sondern die Zukunft.
Um die Filmproduktion in Österreich noch grüner zu machen, setzen auch die Filmförderinstitutionen verstärkt auf Green Filming und unterstützen besonders Produktionen, die nach den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens produziert wurden.
Nachhaltig produzierte Filme können ab jetzt einen zusätzlich 5-Prozent-Bonus im Zuge der Filmförderung beantragen. Mit Einführung des Filmstandortgesetzes per 1.1.2023 sowie mit der Novelle des Filmförderungs- und des KommAustria-Gesetzes wurde damit ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, Filme ökologisch zu produzieren. Orientierung dafür war die Umweltzeichen-Richtlinie für „Green Producing“. Besonders attraktiv: Umweltzeichen-Produktionen müssen (neben förderungsspezifischen Nachweisen) keine weiteren Nachweise erbringen.
Mit dem Umweltzeichen wird eine Filmproduktion ausgezeichnet, die Ressourcen einspart und klimafreundlich agiert. Transport, Abfälle und Catering werden besonders kritisch betrachtet. Eine Voraussetzung für die Filmproduktion gemäß UZ 76 ist die Ernennung eines Green Producing Beauftragten. Diese Person hat den Überblick über alle Maßnahmen und ist die Schnittstelle für alle Beteiligten.
Die Kriterien der Umweltzeichen-Richtlinie 76 gliedern sich in zwei Bereiche:
Kriterien, die die Produktionsfirma als Unternehmen zu erfüllen hat: Leitbild, Mobilität, Büroführung, Abfallmanagement, Information
Kriterien, die auf die jeweilige Filmproduktion zutreffen: u.a. Mobilität, Anforderungen an den Drehort inkl. Abfall und Abwasser, Stromversorgung, Beleuchtung, Verbrauchsmaterial inkl. Requisiten, Kostüme und Effekte, Catering, Unterkunft, Kommunikation und Planet Placement, CO2 Emissionen.
Es müssen grundsätzlich alle angeführten Kriterien aus beiden Bereichen erfüllt werden.
Mit dem Umweltzeichen wird eine Filmproduktion ausgezeichnet, die Ressourcen einspart und klimafreundlich agiert. Transport, Abfälle und Catering werden besonders kritisch betrachtet. Eine Voraussetzung für die Filmproduktion gemäß UZ 76 ist die Ernennung eines Green Producing Beauftragten. Diese Person hat den Überblick über alle Maßnahmen und ist die Schnittstelle für alle Beteiligten.
Die Kriterien der Umweltzeichen-Richtlinie 76 gliedern sich in zwei Bereiche:
Kriterien, die die Produktionsfirma als Unternehmen zu erfüllen hat: Leitbild, Mobilität, Büroführung, Abfallmanagement, Information
Kriterien, die auf die jeweilige Filmproduktion zutreffen: u.a. Mobilität, Anforderungen an den Drehort inkl. Abfall und Abwasser, Stromversorgung, Beleuchtung, Verbrauchsmaterial inkl. Requisiten, Kostüme und Effekte, Catering, Unterkunft, Kommunikation und Planet Placement, CO2 Emissionen.
Es müssen grundsätzlich alle angeführten Kriterien aus beiden Bereichen erfüllt werden.