Klimaschutz durch nachhaltige Beschaffung
Von biologischen Lebensmitteln über grünen Strom bis hin zu emissionsfreien Fahrzeugen: Der Aktionsplan „Nachhaltige Beschaffung“ regelt, wie und in welcher Qualität von der Öffentlichen Hand eingekauft wird.
Der Aktionsplan wurde am 23. Juni 2021 von Klimaministerin Gewessler, Landwirtschaftsministerin Köstinger, Wirtschaftsministerin Schramböck und Justizministerin Zadic präsentiert. Wir wollen uns ansehen, wo und wie das Österreichische Umweltzeichen eine Rolle spielt!
Was ist nachhaltige Beschaffung?
Nachhaltige Beschaffung ist die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte und Leistungen, die den Geboten der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit folgt und bei deren Herstellung bzw. Erbringung soziale Standards eingehalten werden. Zugleich deckt sie auch andere Leitprinzipien der Nachhaltigkeit wie Regionalität, Innovation und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe ab, wobei EU-rechtliche Vorgaben einzuhalten sind. Im besten Falle ist eine nachhaltige öffentliche Beschaffung mit Verbesserungen in allen drei Dimensionen (Umwelt, Soziales und Ökonomie) verbunden. Ist dies nicht möglich, so ist die Mindestanforderung, dass es zu positiven Effekten in einer Dimension und zu keinen Verschlechterungen in den beiden anderen kommt.
Nachhaltige Beschaffung gelingt umso besser, je früher im Beschaffungsprozess ökologische, soziale und wirtschaftliche Kriterien miteinbezogen werden. Für die Umsetzung ist es daher sinnvoll, nicht nur die Beschaffung der Produkte selbst zu betrachten, sondern auch die Entscheidungen, die im Vorfeld fallen.
Wichtiger Hebel für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Mit einem Anteil von ca. 14% des BIP ist die öffentliche Beschaffung ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor in Österreich. Diesen Hebel gilt es für eine nachhaltige Zukunft nutzbar zu machen. Um den europäischen Weg zu mehr Nachhaltigkeit mitzutragen und der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand in Österreich gerecht zu werden, wurde der österreichische Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung durch die Bundesregierung in Kraft gesetzt.
Die nachhaltige öffentliche Beschaffung hat dabei die Aufgabe die negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen durch einen bedarfsgerechten Kauf von Dienstleistungen und Gütern, der sich an den Geboten der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und den zur Verfügung stehenden budgetären Mittel orientiert, zu senken.
Ein Aktionsplan – vielfältige Kriterien
Der Aktionsplan ist ein wichtiger Hebel für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Das Maßnahmenbündel zeigt vor, wie sich klimafreundliche Beschaffung in der Praxis umsetzen lässt. In insgesamt 16 Kategorien werden konkrete Kriterien vorgegeben, die für die gesamte Bundesverwaltung bindend sind und an denen sich auch die Verwaltungen der Bundesländer orientieren. Denn Klimaneutralität 2040 gilt auch für die Verwaltung!
Spezifikationen für die Beschaffung von Büromaterial
Die Beschaffungsgruppe Büromaterial besteht aus einer Vielzahl an Produkten. Die Berücksichtigung der Spezifikationen bei der Vergabe stellt sicher, dass die beschafften Produkte langlebig bzw. qualitativ hochwertig sind, aus nachwachsenden oder recycelten Materialien bestehen und keine gesundheitlich bedenklichen Lösemittel enthalten.
Büromaterialien, die mit dem EU-Ecolabel oder dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert sind, erfüllen diese Anforderungen jedenfalls.
Die BMK-Initiativen „Clever einkaufen fürs Büro“ (www.bueroeinkauf.at) und „Clever einkaufen für die Schule“ (www.schuleinkauf.at) bieten weitere Informationen zu umweltfreundlichem Büromaterial an.
Spezifikationen für die Beschaffung von Strom
Der Bund treibt die Energiewende auch in den eigenen Gebäuden voran. Künftig werden alle Ministerien und alle nachgelagerten Dienststellen mit Umweltzeichen-zertifiziertem Ökostrom (UZ46) versorgt. Strom, der den Anforderungen des Österreichischen Umweltzeichens entspricht („Grüner Strom“), zeichnet sich u. a. durch Folgendes aus:
- Er stammt zur Gänze aus den erneuerbaren Energieträgern Biomasse (fest, flüssig und gasförmig), Geothermie, Sonne, Wasser und Wind.
- Es muss einen Mindestanteil Strom aus Photovoltaik beinhalten.
- Der getrennte Handel von Herkunftsnachweisen und Strom ist nicht zulässig. Dem Stromhändler ist es nicht erlaubt, Strom aus nicht erneuerbaren Energiequellen durch Zukauf von Herkunftsnachweisen – etwa für Strom aus Wasserkraft aus Norwegen – als Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu verkaufen.
Das bedeutet, dass der Umstieg auf Erneuerbaren Strom im Bund bis 2022 vollständig umgesetzt sein wird. Für alle anderen öffentlichen Auftraggeber gilt ab dem Jahr 2022 ein Anteil von mindestens 25 Prozent, der bis 2030 schrittweise auf 100 Prozent ansteigt. Insgesamt werden alleine mit dieser Maßnahme rund 90.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Genaueres hierzu finden Sie hier.
Spezifikationen für die Beschaffung von Gartenbauprodukten und -dienstleistungen
Die folgenden Spezifikationen und Empfehlungen gelten für Bodenverbesserer, Bewässerungssysteme, Gartenmaschinen, Verlustschmierstoffe und Gartendienstleistungen sowie für die Gartenbewirtschaftung öffentlicher Flächen. Die Anwendung der Spezifikationen stellt die Anschaffung folgender Produkte sicher:
- Bodenverbesserer (Kultursubstrate, Bodenhilfsstoffe, Düngemittel und Komposte), die qualitativ hochwertig und frei von Torf sind, > Die Umweltzeichen-Richtlinie 32 bildet den Rahmen.
- Bewässerungssysteme, die sparsam im Wasserverbrauch sind,
- Gartenmaschinen, die leise sind und die mit schadstoffarmen Treibstoffen betrieben werden können,
- Verlustschmierstoffe, die deutlich weniger gesundheits- und umweltgefährliche Inhaltsstoffe enthalten. --> Verlustschmierstoffe müssen den Anforderungen des Österreichischen Umweltzeichens (entsprechend des EU-Ecolabels) gerecht werden.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Bei Gartendienstleistungen, die den folgenden Spezifikationen entsprechen, werden die oben genannten Produkte verwendet und Mitarbeiter:innen eingesetzt, die in umweltfreundlichen Gartenbaumethoden geschult sind.
Empfehlung: Die ökologische Gartenbewirtschaftung öffentlicher Grünflächen (z. B. Schulen, Kindergärten) soll zur Förderung der Biodiversität weiter vorangetrieben werden. Dafür soll weitestgehend auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden.
Diese und alle anderen Spezifikationen finden Sie im naBe-Aktionsplan 2020.