Grüner Strom UZ 46

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Grünen Strom?

Die Liberalisierung des Strommarktes ermöglicht Endverbrauchern die Wahl, sich für eine Stromversorgung zu entscheiden, die durch ihre energetische Zusammensetzung eine Verminderung der Umweltbelastung bei der Erzeugung aufweist.

Mit dieser Richtlinie werden jene Tarifmodelle bzw. Stromprodukte von Ökostromhändlern ausgezeichnet, die zur Gänze aus erneuerbaren Energieträgern stammen und somit einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung leisten.

Grüner Strom, das ist Strom mit dem Umweltzeichen, zeichnet sich durch klare definitorische Bestimmungen und transparente Kriterien aus.
Somit kann der Kunde mit einem Blick jenes Stromprodukt erkennen, das garantiert frei von nuklearen und fossilen Energieträgern ist.
Grüner Strom muss einen Mindestanteil Strom aus Photovoltaik beinhalten und kann dann aus Biomasse, Erdwärme, Sonne, Wind oder Wasserkraft stammen.
Nur Ökostromhändler können Grünen Strom anbieten, damit wird eine mögliche Vermischung mit nicht erneuerbaren Energieträgern unterbunden.
Um den nachhaltigen Aspekt der Versorgung abzurunden muss der Ökostromhändler auch Informationen zur bzw. die Möglichkeit der Energieberatung anbieten, um alle Einsparpotenziale beim Stromverbrauch aufzuzeigen.
Durch die geforderte Transparenz beim Stromhandel kann dem Konsumenten garantiert werden, dass er durch den Bezug von Grünem Strom den europaweiten Strompool aus fossilen und atomaren Quellen reduziert und somit einen wesentlichen Beitrag zur umweltschonenden Energieversorgung sowie zum Klimaschutz leistet.

Was kann ausgezeichnet werden?

Ausgezeichnet werden kann Grüner Strom - das ist ist Strom aus den erneuerbaren Energieträgern Biomasse (fest, flüssig und gasförmig), Geothermie, Sonne, Wasser und Wind.

Definitionen:
Ökostrom: ist Strom gemäß den im Ökostromgesetz angeführten erneuerbaren Primärenergieträgen.
Ökostromhändler: Umweltzeichen-Lizenznehmer können nur jene Stromhändler werden, die weder mit Atomstrom noch Strom aus fossilen Quellen handeln und auch keinen Strom unbekannter Herkunft mit getrennt erworbenen Herkunftsnachweisen liefern bzw. verkaufen.
Endverbraucher: ein Verbraucher, der Elektrizität für den Eigenverbrauch kauft.
Produkt: Tarifmodell des Stromhändlers für Endverbraucher, das sich durch einen Namen und einen Preis definiert.
Labelling: grafische und tabellarische Darstellung der Jahresstromzusammensetzung des Händlers, die alle Primärenergieträger, die an Endverbraucher verkauft wurden, abbildet.
Herkunftsnachweis: Bescheinigung, die belegt, aus welcher Energiequelle die in das öffentliche Netz eingespeiste und an Endverbraucher gelieferte Energie stammt.

Was sind die Anforderungen?

+ Photovoltaik und Wasserkraft:
Der Gesamtanteil an Wasserkraft kann bis zu 79% betragen, dabei muss der Anteil an Photovoltaik mindestens 1 Prozentpunkt über der von der OeMAG zugewiesenen Menge an Photovoltaikstrom sein.
Der Gesamtanteil an Wasserkraft kann auch größer 79% sein, dabei muss für jedes zusätzliche Prozent Wasserkraft ein zusätzlicher Prozentpunkt Photovoltaikstrom enthalten sein.
Zur Erzeugung von Grünem Strom aus Wasserkraft sind Lauf- ,Speicher- und Ausleitungskraftwerke zugelassen, die zu keiner Verschlechterung des ökologischen Gewässerzustandes nach Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG führen.
+ Grüner Strom muss im Portfolio mindestens 10% Strom aus Anlagen enthalten, die nicht älter als fünfzehn Jahre sind (ab Erstinbetriebnahme) oder in den letzten fünfzehn Jahren revitalisiert bzw. erweitert wurden, wobei das elektrische Arbeitsvermögen um mindestens 15% vergrößert werden musste.
+ Feste und flüssige Biomasse müssen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
+ Endverbraucher müssen in geeigneter Form auf Einsparpotentiale im Stromverbrauch hingewiesen werden.
+ Transparente Rechnung
+ Ausweisen der CO2-Einsparung durch den Bezug von Grünem Strom.

Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ 46 Grüner Strom.

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie UZ 46 Grüner Strom

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gesamtgutachtens
Prüfprotokoll
Nutzungsgebühren

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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