Umweltauswirkungen der Textilindustrie: Aktuelle und zukünftige Regulierungen
Aktuell gibt es einige Entwicklungen zu Regulierungen in der Textilindustrie. Dazu zählen die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien, die Ökodesign-Verordnung, die Green Claims Directive und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). All diese Rechtsdossiers sollen unter anderem zu einer zukunftsfähigen Textilindustrie beitragen.
Im Artikel Umweltauswirkungen der Textilindustrie: Herausforderungen und Lösungsansätze werden die Herausforderungen der Textilindustrie sowie mögliche Lösungsansätze kurz beleuchtet. In diesem Artikel werden aktuelle und zukünftige Regulierungen der EU beziehungsweise des Gesetzgebers behandelt.
Die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien
Am 21. Dezember 2023 veröffentlichte die EU eine Strategie zur ökologischen und digitalen Transformation der Textil- und Bekleidungsindustrie. Diese Strategie beinhaltet eine klare Vision für die Branche bis zum Jahr 2030. Ein zentrales Ziel ist es, dass Produkte langlebig, reparierbar und recycelbar sind. Zudem sollen sie zu einem großen Teil aus recycelten Fasern bestehen, frei von gefährlichen Stoffen sein und unter Einhaltung sozialer Rechte und Umweltstandards hergestellt werden. Außerdem sollen Produkte hochwertig und erschwinglich sein. Fast Fashion soll an Bedeutung verlieren, die Branche innovativ sowie wettbewerbs- und widerstandsfähig werden.
Die Strategie beinhaltet neben dieser Vision einige konkrete Schlüsselmaßnahmen:
- Anforderungen an die Gestaltung von Produkten
- einen digitalen Produktpass
- Maßnahmen gegen Greenwashing
Einige dieser Maßnahmen werden bereits umgesetzt. So sind beispielsweise die Anforderungen an die Gestaltung von Produkten in der Ökodesign-Verordnung geregelt.
Die Ökodesign-Verordnung
Die Ökodesign-Verordnung ist eine EU-Verordnung, die einen Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten schafft. Sie trat am 18. Juli 2024 in Kraft und löste die vorherige Ökodesign-Richtlinie ab.
Die Verordnung zielt darauf ab, die Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und Umweltverträglichkeit von Produkten zu verbessern. Dazu gehören Anforderungen:
- an den Wasserverbrauch
- die Verwendung umweltrelevanter Stoffe
- den Anteil an recycelten Materialien
- sowie den Kohlenstoff- und Umwelt-Fußabdruck
Die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung erfolgt in mehreren Schritten. Am 19. April 2025 wird ein Arbeitsplan veröffentlicht, gefolgt von der Normung des Digitalen Produktpasses (DPP) am 31. Dezember 2025. Zudem werden ein Vernichtungsverbot und Offenlegungspflichten eingeführt. Ab 2026 startet die Regulierung der Produktgruppen Textilien und Eisen/Stahl, jedes darauffolgende Jahr sollen zwei bis drei neue Produktgruppen hinzukommen.
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein zentrales Element der neuen Ökodesign-Verordnung. Er fungiert als digitale Identitätskarte für Produkte, Komponenten und Materialien und speichert relevante Informationen zu verschiedenen Umwelteigenschaften eines Produkts. Zu diesen Eigenschaften zählen unter anderem Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und Recyclingfähigkeit. Diese Informationen sollen die Transparenz erhöhen und die Nachverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts verbessern.
Die Green Claims Directive
Die Green Claims Directive ist eine EU-Richtlinie, die sich unter anderem an unzutreffende Umweltaussagen richtet. Die Richtlinie befindet sich aktuell im Trilog zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission, ein Abschluss der Verhandlungen ist für Mitte 2025 geplant. Eine gesetzlich verpflichtende Anwendung ist somit für 2027 zu erwarten. Diese regelt spezifische Umweltaussagen, etwa wenn ein T-Shirt damit wirbt „100% recycelt“ zu sein.
Insgesamt werden Umweltaussagen künftig stärker reguliert – nicht nur durch die Green Claims Directive, sondern auch durch die Empowering Consumers Directive, die ab September 2026 angewandt werden muss. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind beispielsweise künftig nur noch zulässig, wenn sie sich auf anerkannte hervorragende Umweltleistungen beziehen, wie zum Beispiel eine Zertifizierung mit dem Österreichischen Umweltzeichen oder dem EU-Ecolabel.
Die CSDDD
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, auch bekannt als EU-Lieferkettenrichtlinie, trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Die Richtlinie wird zeitlich gestaffelt angewendet, wobei große Unternehmen früher betroffen sind als kleinere. Die ersten Unternehmen werden Mitte 2027 erstmals von der Richtlinie betroffen sein.
Das Ziel der Richtlinie ist es, soziale und ökologische Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verbessern. Die Einhaltung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt stehen dabei im Vordergrund. Unternehmen sind verpflichtet, ihre direkten und indirekten Geschäftspartner:innen zu überwachen und zu bewerten. Negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt müssen ermittelt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen möglichst zu verhindern. Zudem müssen Unternehmen jährlich über ihren Fortschritt bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten berichten.
Diese geplanten und bereits in der Umsetzung befindlichen Regulierungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Textilindustrie.