Richtlinien
Die Republik Österreich vergibt das von Friedensreich Hundertwasser entworfene Umweltzeichen, das als Verbandsmarke gemäß § 63 des Markenschutzgesetzes registriert ist auf Basis einer eigenen Satzung.
Grundlage für die Zertifizierung eines bestimmten Produktes/Dienstleistung mit dem Österreichischen Umweltzeichen bilden die Richtlinien auf Basis eines umfassenden „Lebenszyklus-Ansatzes“. Betrachtet werden dabei die Umweltauswirkungen bei Gebrauch, Herstellung und Entsorgung.
Die Grundlage für die Zertifizierung eines Produktes/Dienstleistung bilden Richtlinien mit verbindlichen Kriterien. Sie werden unter Einbindung von Umwelt- und Fachexperten erstellt und alle vier Jahre überarbeitet. Es wird der „Lebenszyklus-Ansatz“ angewendet: Betrachtet werden dabei die Umweltauswirkungen beim Gebrauch, Herstellung und der Entsorgung. Ebenso der Rohstoff- und Energieverbrauch, Toxizität der Inhaltsstoffe, Emissionen (Abgase, Abwasser, Lärm, ...), Abfälle und Recyclingfähigkeit, Verpackung, Vertrieb und Transport. Zudem werden Qualität und Gebrauchstauglichkeit sowie Sicherheit, Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit geprüft. Weitere Infos über die Entstehung von neuen Richtlinien finden sie hier. Detaillierte Informationen zu einzelnen Richtlinien finden Sie untenstehend in der Richtlinien-Übersicht.