Rechenzentren UZ 80

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Rechenzentren?

Der Bedarf an Rechenzentren wird durch den verstärkten Einzug von Informationstechnik in alle Wirtschafts- und Lebensbereiche in Zukunft weiter ansteigen. In privaten Haushalten sind die Ausstattung mit Informationstechnik sowie die Nutzung von digitalen selbstverständlich geworden. Im gewerblichen und industriellen Bereich ist die Nutzung von Digitaltechnologien fester Bestandteil einer zukunftsfähigen Wirtschaftsweise geworden. Zusätzlich wird ein starkes Wachstum an Datenübertragung und -verarbeitung von Echtzeitdaten durch Mobilität (autonome Fahrzeuge) und zunehmende Sensorik (Internet-of-Things) erwartet. Die Verarbeitung dieser digitalen Daten findet nur zu einem Bruchteil lokal, d.h. am Ort der Entstehung statt. In der Regel werden Daten über das Internet übertragen und in zentralen Rechenzentren verarbeitet und gespeichert. Durch Geschäftsmodelle, die Software und Dienstleistungen „in der Cloud“ anbieten, werden sowohl Rechenleistung als auch Energieverbrauch in Zukunft immer stärker auf Rechenzentren verlagert.

Durch die Kennzeichnung von Rechenzentren erhalten deren Kunden und Kundinnen sowie öffentliche oder privatwirtschaftliche Beschafferinnen und Beschaffer von Rechenzentrums-Dienstleistungen ein Informationsinstrument, das sie in die Lage versetzt, bewusst energie- und ressourceneffiziente Rechenzentrumsleistung in Anspruch zu nehmen.

Was kann ausgezeichnet werden?

Rechenzentren, deren Betreiber besondere Anstrengungen unternehmen
+ ihre Rechenzentren energieeffizient, umweltverträglich und ressourcenschonend zu betreiben und
+ eine langfristige Strategie zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in Bezug auf die zu erbringende IT-Dienstleistung erarbeiten und erfolgreich umzusetzen.

Den genauen Geltungsbereich entnehmen Sie bitte der Richtlinie (Abschnitt 1).

Was sind die Anforderungen?

Richtlinie: UZ 80 Rechenzentren

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen


Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.

Beratungsstellen

Prüfstellen

Prüfprotokoll UZ 80 (in Arbeit)

Nutzungsgebühren

Ein zertifizierbares Rechenzentrum muss einen festen Standort und eine eindeutige Bezeichnung haben. Betreibt ein Unternehmen an einem Standort mehrere IT-Räume oder IT-Gebäude, die jeweils über eine unabhängige gebäudetechnische Infrastruktur (Kälte- und Stromversorgung) verfügen, so stellt jeder dieser IT-Räume oder IT-Gebäude ein eigenständiges Rechenzentrum dar, für welches das Umweltzeichen separat beantragt werden kann.

Der zertifizierbare Betrieb der Informationstechnik muss einen festen Standort und eine eindeutige Bezeichnung haben und sich innerhalb eines mit dem Umweltzeichen zertifizierten Rechenzentrums befinden. Die Verrechnung der Gebühren erfolgt standortbezogen. Jeder zertifizierbare Standort erhält demnach eine eigene Lizenznummer.

Die Berechnung der Gebühr (Einordnung in die jeweilige Umsatzklasse) erfolgt abhängig vom Umsatz am jeweiligen Standort. Wird kein Umsatz erzielt erfolgt automatisch die Einstufung in die Umsatzklasse 3.

Im Falle von Unternehmen mit mehreren Standorten erhält jeder zertifizierte Standort eine eigene Lizenznummer.

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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