Effiziente Energiedienstleistungen UZ 50
Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung
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Warum gibt es ein Umweltzeichen für effiziente Energiedienstleistungen?
Österreich muss gemäß der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) bis 2030 eine Verbesserung der Energieeffizienz um 32,5 % erreichen.
Um kostengünstig und effektiv Energie zu sparen und umweltschädliche Emissionen zu reduzieren, sind viele Maßnahmen erforderlich. Diese reichen von der Wahl des Energieträgers über bauliche Maßnahmen bis hin zur Errichtung von Anlagen – z.B. effiziente Biomasse-Heizkraftwerke.
Energiedienstleister mit dem Österreichischen Umweltzeichen bieten qualitätsvolle, nachvollziehbare und gut dokumentierte Maßnahmen an und leisten so einen Beitrag Österreichs Energieeffizienz-Ziele zu erreichen.
Was kann ausgezeichnet werden?
Die Richtlinie UZ 50 effiziente Energiedienstleistungen umfasst neben Anforderungen an Anlagen- und Betriebsführungs- und Einsparcontracting auch Energiedienstleistungen wie Energieberatung oder die Implementierung eines Energiemanagementsystems.
Was sind die Anforderungen?
Es werden Qualitätsstandards für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen definiert, die bei der Planung, Umsetzung und Dokumentation angewendet werden. Zudem muss der Umweltnutzen, insbesondre CO2-Einsparungen nach Umsetzung der Maßnahmen durch Energiedienstleister, nachgewiesen werden.
Die in der Richtlinie UZ 50 festgelegten Mindeststandards für das Vertragswesen sorgen für eine transparente Geschäftsabwicklung. Kosteneinsparungen oder Investitionen, die auf Kosten der Umwelt gehen oder keinen Beitrag zur Umweltentlastung leisten, können nicht mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet werden
Detaillierte Informationen finden Sie in der Richtlinie UZ 50 Effiziente Energiedienstleistungen.
Weitere Infos und Liste der Prüfstellen
Richtlinie UZ 50 Effiziente Energiedienstleistungen
Informationsblatt zur Antragstellung
Liste der Prüfstellen
Prüfprotokoll
Zum Online-Antrag (erste Registrierung)
Download Informationsblatt zur Antragstellung
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.
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