Effiziente Energiedienstleistungen UZ 50

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für effiziente Energiedienstleistungen?

Es werden Qualitätsstandards für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen definiert, die in der Projektierung, Umsetzung und Dokumentation zur Anwendung kommen. (zB Betriebsführungscontracting, Energieberatung oder Implementierung eines Energiemanagementsystems).
Weiters muss der Umweltnutzens, das ist die energetische Verbesserung in Form der CO2-Einsparung nach der vom Energiedienstleidster umgesetzten Maßnahme, ausgewiesen werden.
Die in der Richtlinie angeführten Mindeststandards an das Vertragswesen dienen zur transparenten Geschäftsabwicklung.
Periodische Energieverbrauchskontrolle und begleitende Kontrollmaßnahmen sollen Auftraggeber und Auftragnehmer garantieren, dass die hohen Qualitätsstandards während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten werden

Was kann ausgezeichnet werden?

Auszeichnungsfähig sind jene Maßnahmen eines Energiedienstleisters, die nach Erhebung der Basline zu einer effizienteren Nutzung bzw. zur Einsparung von Energie führen und umgesetz werden.
Das sind beispielsweise Anlagencontracting, Einsparcontracting, Betriebsführungscontracting, Energieeffizienzmaßnahmen (Energieberatung, Implementierung eines Energiemanagementsystems etc.).

Definitionen:
+ Baseline: ist die Grundlage für die Ermittlung der Energieeinsparung und eine Festlegung der Referenzdaten. Sie wird aus den bisherigen Energiekosten und -verbräuchen ermittelt und soll aus einem repräsentativen Referenzzeitraum (empfohlen werden zumindest die letzten 3 Jahre) errechnet werden.
+ Energiedienstleister (EDL): setzt Maßnahmen oder tätigt Investitionen zur Energiebereitstellung, zur effizienten Nutzung oder zur Einsparung von Energie, bietet Kunden seine effiziente Energieeffizienzdienstleistung (EEDL) an und weist die Umsetzung der Maßnahmen in geeigneter Form nach.
+ Anlagencontracting: Der EDL plant, finanziert, errichtet, betreibt und wartet eine energieumwandelnde Versorgungsanlage.
+ Betriebsführungscontracting: Der EDL betreibt und wartet eine energieumwandelnde Versorgungsanlage, die Eigentum des Auftraggebers ist.
+ Einsparcontracting: Der EDL führt Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. effizienteren Energienutzung durch.

Was sind die Anforderungen?

+ Umweltnutzen: Unter Umweltnutzen sind alle Energieverbrauchs- bzw. Emissionsminderungen zu verstehen, die aus den energetischen Verbesserungen gegenüber der Baseline resultieren. Kosteneinsparungen oder Investitionen, die zu Lasten der Umwelt gehen oder zu keiner Umweltentlastung führen, können nicht mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet werden.
+ Anlagencontracting: Beim Anlagencontracting können nur Energiedienstleistungen bzw. Investitionen in energieumwandelnde Versorgungsanlagen ausgezeichnet werden, die mit erneuerbaren Primärenergieträgern betrieben werden.
+ Einsparcontracting: Der EDL setzt organisatorische oder bauliche Maßnahmen bzw. tätigt Investitionen zur Einsparung von Energie und garantiert für die von ihm errechneten Einsparungen. Die finanziellen Aufwendungen des EDLs müssen über die eingesparten Kosten refinanziert werden.
+ Energieaudits und Energieberatungen müssen den Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes entsprechen.
+ Energiemanagementsysteme müssen den Anforderungen der ÖNORM EN ISO 50001 entsprechen.
+ Anforderungen an den Projektablauf
+ Dokumentation des Projekts

Detaillierte Informationen finden Sie in der Richtlinie UZ 50 Effiziente Energiedienstleistungen.

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie UZ 50 Effiziente Energiedienstleistungen

Informationsblatt zur Antragstellung

Liste der Prüfstellen
Prüfprotokoll

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Download Informationsblatt zur Antragstellung
Anleitung zum Online Antrag
und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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