Nachhaltige Finanzprodukte UZ 49

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Finanzprodukte?

Das Umweltzeichen bietet jenen KonsumentInnen eine Orientierungshilfe, die Geld nach ökologischen und sozial-ethischen Kriterien anlegen möchten.

Am Markt sind inzwischen viele Produkte mit unterschiedlichsten Nachhaltigkeitsversprechen vorhanden. Produkte mit dem Österreichischen Umweltzeichen wurden durch unabhängige Gutachter geprüft und deren positiven Auswirkungen bestätigt. Das ist deshalb wichtig, weil der Finanzmarkt ein zentraler Hebel für eine nachhaltigere Wirtschaft ist.

Der Umweltnutzen einer Investition in nachhaltige Finanzprodukte ist vielfältig. Sie kann positiv auf die Finanzierungssituation und das Image ökologisch orientierter Unternehmen wirken. Nachhaltigkeitsrecherchen bei Unternehmen, die für nachhaltige Finanzprodukte in Frage kommen, sorgen dafür, dass deren Umwelt- und Sozialleistungen transparent werden. Engagement-Prozesse vonseiten z.B. institutioneller InvestorInnen können ebenfalls zu einer Transformation von Unternehmen führen. Grüne Anleihen („Green Bonds“), Green Loans oder Grüne Giro-/Sparprodukte können mittels der Projekte, die sie finanzieren, einen zusätzlichen ökologischen und/oder sozialen Impact erzielen. Allen nachhaltigen Finanzprodukten ist gemein, Finanzströme in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken.

Was kann ausgezeichnet werden?

Anlageprodukte mit Portfoliocharakter (Fonds), die ihre Anlagepolitik nach nachhaltigen und ethisch-sozialen/ökologischen Kriterien ausrichten (auch Dachfonds, fondsgebundene Lebensversicherungen, Nicht-Wertpapierfonds im Infrastrukturbereich sowie auf nachhaltigen bzw. ethisch-sozialen/ökologischen Indizes basierende Anlageprodukte).
Außerdem können Green Bonds von Staaten oder Unternehmen sowie Nachhaltige Spar- und Giroprodukte oder Green Loans ausgezeichnet werden.

Was sind die Anforderungen?

Damit ein Produkt mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet werden kann, bedarf es klarer Auswahlkriterien im Hinblick auf investierbare Unternehmen oder finanzierte Projekte, eines qualitätsgesicherten Erhebungs- und Auswahlprozesses sowie erfüllter Transparenz- und Reportinganforderungen.

Ausschlusskriterien spiegeln zudem die prinzipielle Werthaltung des Umweltzeichens wider und betreffen z.B. im Unternehmensbereich Atomenergie, fossile Energien, Rüstung, Gentechnik und Tabak. Analoge Ausschlusskriterien gibt es im Bereich der Staatsanleihen, etwa bezüglich Arten- und Klimaschutz, Korruption oder der Anwendung der Todesstrafe.
Immobilienfonds müssen einen gewissen Mindeststandard einhalten (klimaaktiv Basiskriterien) und für Bestandsgebäude entsprechende Sanierungsmaßnahmen darlegen.

Neben diesen Ausschlusskriterien muss der Auswahlprozess eines nachhaltigen Finanzprodukts zusätzlich so gestaltet sein, dass jene Unternehmen, Staaten oder Projekte identifiziert werden können, die tatsächlich positive Leistungen für Umwelt und Soziales bringen (z.B. „Best-in-Class“). Dadurch gewährleistet das Umweltzeichen ein gewisses Anspruchsniveau in Bezug auf das Portfolio und die finanzierten Projekte.

Zudem regeln Transparenzanforderungen, dass AnlegerInnen ein klares Bild über das sozial-ökologische Konzept des nachhaltigen Finanzprodukts ihres Vertrauens geboten wird. Aus diesem Grund müssen einzelne Investments oder Projektfinanzierungen eigens beschrieben und entsprechende Berichte veröffentlicht werden. Fonds mit dem Umweltzeichen müssen die Informationen über das sozial-ökologische Konzept zudem transparent darstellen.

Erst ein Gutachten einer unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle über die Einhaltung der Kriterien führt zu einer Vergabe des Österreichischen Umweltzeichens.

Die Richtlinie mit allen Details finden Sie hier. (Guideline in English: here)

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Die Richtlinie mit allen Details finden Sie hier. (Guideline in English: here)

Download Informationsblatt zur Antragstellung

Link zur Liste der Prüfstellen

Für die Prüfung eines Produkts auf Konformität mit den UZ 49-Kriterien stehen ein Prüfprotokoll zur Prüfung von Anlageprodukten mit Portfoliocharakter (z.B. Fonds, Zertifikate, Vermögensverwaltungsprodukte, etc.) sowie ein Prüfprotokoll für Finanzierungsprodukte (z.B. Green Bonds, Green Loans, Spar- und Giroprodukte) zum Download bereit. Dieses wird seitens Prüfstelle für die Prüfung herangezogen:

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Download Informationsblatt zur Antragstellung
Anleitung zum Online Antrag
und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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