Spielzeug UZ 73
Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung
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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Spielzeug?
Das Österreichische Umweltzeichen für Spielzeug wurde gemeinsam mit dem Blauen Engel etabliert, die Kriterien sind identisch.
Gerade in Bezug auf die Schadstofffreiheit haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher hohe Anforderungen an Spielzeug. Der bestehende regulative Rahmen der europäischen Spielzeugrichtlinie setzt hier einen Mindeststandard. Dieser wird in den Kriterien übernommen, teilweise wurden strengere Vorgaben eingeführt.
Mit einer Kombination von weiteren Kriterien in den Bereichen Gesundheitsschutz, Umwelt- und Sozialstandards kann das Österreichische Umweltzeichen ein breites Spektrum an verbraucherrelevanten Aspekten abdecken und damit eine gute Orientierung bei Kaufentscheidungen bieten.
Was kann ausgezeichnet werden?
Diese Richtlinie gilt für alle Spielzeuge im Geltungsbereich der Spielzeugrichtlinie, mit wenigen Ausnahmenr: Experimentierbaukästen, Spielzeuge in Lebensmitteln und Fingerfarben.
Malfarben, Schreibgeräte und Malhefte sowie andere reine Druckerzeugnisse werden im Rahmen eigenständiger Richtlinien erfasst.
Was sind die Anforderungen?
Neben Chemikalien, die eine potenzielle Gesundheitsgefahr darstellen, werden im Rahmen des Blauen Engel bzw. des österr. Umweltzeichens auch Stoffe vermieden, die vornehmlich ein Umweltrisiko darstellen, da diese in der Spielzeugrichtlinie nur nachrangig betrachtet werden. Der vorgeschriebene Einsatz von nachhaltig gewonnenen Rohstoffen ist Teil der vorliegenden Richtlinie, ebenso wird die Einhaltung grundlegender sozialer Kriterien bei der Spielzeugherstellung sowie der Rohstoffgewinnung gefordert. Anforderungen werden auch an die Verpackungen und die Ersatzteilverfügbarkeit gestellt.
Richtlinie: UZ 73 Spielzeug
Weitere Infos und Liste der Prüfstellen
Richtlinie: UZ 73 Spielzeug
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte
Liste der Prüfstellen
Nutzungsgebühren
Prüfprotokoll inkl. Anlagen (.zip 573 kB)
Zum Online-Antrag (erste Registrierung)
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.
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