Schuhe UZ 65
Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung
Sie sind bei uns schon registriert oder Lizenznehmer? Dann melden Sie sich bitte hier an: Login
Warum gibt es ein Umweltzeichen für Schuhe?
Hauptproduktionsstandorte von Schuhen sind vor allem Schwellen- und Entwicklungsländer. Die Produktion kann in diesen Ländern zu erheblichen Problemen für die Umwelt oder die sozialen Strukturen führen. Durch eine fehlende Abwasserbehandlung in der Gerberei werden beispielsweise regionale Wasserreserven mit Chemikalien stark belastet. Die Rückstände der bei der Herstellung eingesetzten Chemikalien können zudem beim Tragen der Schuhe freigesetzt werden und zu Gesundheitsbelastungen oder allergischen Reaktionen führen.
Eine Verbesserung der Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards in der Produktion, im Vertrieb und in den Produkten selbst kann nur erfolgen, wenn eine möglichst vollständige Dokumentation der Herkunft und der Produktionsbedingungen sowie der eingesetzten Materialien in der Herstellung und Verarbeitung erfolgt.
Was kann ausgezeichnet werden?
Die Produktgruppe "Schuhe" umfasst alle Artikel, inklusive Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe, die dazu bestimmt sind, die Füße zu schützen oder zu bedecken und die mit einer Lauf- oder Außensohle versehen sind und deren Schuhoberteil aus Leder, Textil und/oder Kunststoff (ausgenommen PVC) besteht.
Was sind die Anforderungen?
Die Grundlagen für das Österreichische Umweltzeichen für Schuhe sind die Kriterien der Österreichischen Umweltzeichen-Richtlinie UZ 65, die auf den Kriterien des Blauen Engels basieren (Details siehe DE-UZ 155).
Die Kriterien der beiden Umweltzeichen sind weitgehend harmonisiert, so dass man in der Regel mit einem Prüfvorgang beide Umweltzeichen erlangen kann.
Schuhe, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind,
+ bestehen – im Falle von Leder - aus chromfrei gegerbtem Leder
+ werden ohne PVC und perflourierte Chemikalien hergestellt
+ enthalten keine oder allenfalls geringe Mengen sonstiger gesundheits- oder umweltrelevanter Chemikalien
+ werden in Fabriken genäht oder geklebt, deren Arbeitssicherheit und soziale Bedingungen hohe Standards erfüllen
+ entstehen in einem umweltfreundlichen Produktionsprozess, der umfassende Standards erfüllt
Die Richtlinie UZ 65 unterscheidet sich vom Blauen Engel DE-UZ 155 in 2 Punkten:
+ im Falle von Leder ist nur eine chromfreie Gerbung zugelassen
+ der Nachweis der sozialen Arbeitsbedingungen ist teilweise anders
Details dazu finden Sie in der Richtlinie.
Weitere Infos und Liste der Prüfstellen
Richtlinie UZ 65 Schuhe
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gesamtgutachtens.
Informationen zu den Nutzungsgebühren (gemäß Gesamtumsatz mit allen Umweltzeichen-Produkten in Österreich pro Jahr)
Bei UZ 65 besteht das Prüfprotokoll aus mehreren Anlagen. Diese dienen zum Nachweis für das Gesamtgutachten und sind je nach Machart bzw. Materialien der Schuhe zu verwenden. Die Anlagen vom Blauen Engel sind auch für das Österreichische Umweltzeichen gültig. Die Dokumente sind für eine Zertifizierung ausgefüllt im online-Antrag vom Unternehmen oder von der Prüfstelle hochzuladen.
Für UZ 65 jedenfalls zu verwenden sind die beiden XLS-Listen (mit jeweils 2 bzw. 3 Tabellenblättern), die den Anlagen 1 und 2 gemäß Richtlinie entsprechen.
Uz65_DE-155_Schuhe_ANTRAG_&_Modell_(Anlage-1-2A_2020-02).xlsx
Uz65_DE-155_Schuhe_MATERIALLISTE-STANDORTE_(Anlage-2B_2020-02).xlsx
Vor allem die Liste „2B“ soll die Lizensierung mehrerer ähnlicher Modelle erleichtern (Produktserien, Modellreihen).
Download Formulare und Anlagen gemäß Richtlinie (ZIP-File).
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte arno.dermutz@vki.at
Zum Online-Antrag (erste Registrierung)
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.
Sie sind bei uns schon registriert oder Lizenznehmer? Dann melden Sie sich bitte hier an: Login