Emissionsarme Transportsysteme UZ 66
Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung
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Warum gibt es ein Umweltzeichen für diese Produkte?
Die Transportbranche für Personen und Güter ist für 13,1% der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich (IPCC 2007), 60% davon verursacht der Güterverkehr auf der Straße. Die Globalisierung und das Wirtschaftswachstum der letzten Jahre ließen die Emissionen stärker steigen als in anderen Branchen, die technisch zu erzielenden Einspareffekte wurden dadurch kompensiert. Die Prognosen zeigen auch, dass sich der Energiebedarf, der überwiegend auf fossilen Energieträgern basiert, bis 2050 verdoppeln wird. (Ausgangsjahr 2000).
Mit dieser Richtlinie soll eine Reduktion der Emissionen, die entlang einer Transportkette vom Abgabe- bis zum Zielort entstehen, ermöglicht werden.
Die Kriterien richten sich an den Transport von Gütern auf Schiene und Straße, sowie an die Transportlogistik und den Umschlag von Gütern in Verteilerzentren.
Was kann ausgezeichnet werden?
Emissionsarme Transportsysteme und Transportdienstleistungen für Güter, die auf Schiene oder Straße transportiert werden.
Was sind die Anforderungen?
Anforderungen an den Schienenverkehr
Es können nur Ganzzüge über die Gesamtdistanz vom Abfahrtsort bis zum Zielort ausgezeichnet werden. Als Energie für den Transport ist nur Ökostrom zulässig.
Anforderungen an den Straßenverkehr
Für Transportdienstleistungen auf der Straße müssen zumindest zwei der nachstehenden Anforderungen erfüllt werden:
+ Fahrzeuge:
Verbrennungsmotoren, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, müssen in Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen die Emissionsstandards EURO 6 erfüllen. Diese Fahrzeuge müssen auch mit lärmarmen und spritsparenden Reifen ausgerüstet sein.
Bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen Verbrennungsmotoren, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, die Emissionsstandards EURO 6 erfüllen. Diese Fahrzeuge müssen mit lärmarmen Reifen ausgerüstet und aerodynamisch optimiert sein.
Fahrzeuge im Fernverkehr müssen über ein Telematiksystem verfügen.
Die Fahrzeuglenker müssen ein Spritspartraining absolviert haben und die Verbrauchsdaten bzw. Einsparungen müssen über ein Controlling-System jährlich evaluiert werden.
+ Zubringer- und Verteilerverkehr:
Im Zubringer- oder Verteilerverkehr müssen alternative Antriebskonzepte oder alternative Energieträger eingesetzt werden.
Der Anteil alternativer Energieträger muss im Jahresdurchschnittsverbrauch der eingesetzten Fahrzeuge mindestens 30% betragen.
+ Spediteur und Logistik:
Verfügt der Zeichennutzer über keinen eigenen Fuhrpark sind für den emissionsarmen Gütertransport nachstehende Anforderungen in geeigneter Form umzusetzen und nachzuweisen:
* Herabsetzen der Transportgeschwindigkeit der Fahrzeuge
* Spritsparende Routenplanung
* Auslastungsmanagement für die Fahrzeuge
* Sendungsverfolgung
* für Endverbraucher Empfängeravisierung oder das Betreiben von Abholstellen
+ Depot/Hub:
Werden Güter in einem Depot/Hub umgeschlagen, so muss der Zeichennutzer nachweisen, dass für diese Gebäude nachstehende Kriterien erfüllt werden:
* Erfüllung der zum Zeitpunkt der der Planung und Errichtung geltenden DGNB-Gebäudestandards für Logistikgebäude bzw. der klima:aktiv Kriterien für Gebäude
* Vorlage eines umfassenden Energiekonzeptes
* Strom für die Betriebsstätte(n) muss den Anforderungen der Umweltzeichen-Richtlinie UZ 46 Grüner Strom entsprechen
* Möglichkeit zur Anlieferung und Abholung von Gütern durch Endverbraucher
* Erstellen von Liefer- bzw. Versorgungsplänen bei Verteilerzentren
Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ66 Emissionsarme Transportsysteme.
Weitere Infos und Liste der Prüfstellen
Richtlinie UZ66 Emissionsarme Transportsysteme
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gesamtgutachtens
Prüfprotokoll
Nutzungsgebühren
Zum Online-Antrag (erste Registrierung)
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.
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