Emissionsarme Polstermöbel UZ 54

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für diese Polstermöbel?

Polstermöbel verursachen bei Herstellung, Nutzung und Entsorgung Umwelt- und Gesundheitsbelastungen in unterschiedlichen Ausmaß. Das Österreichische Umweltzeichen beabsichtigt daher Polstermöbel mit geringerer Belastung auf dem gesamten Lebensweg zu kennzeichnen. Die gesetzlichen Bestimmungen werden in folgenden Merkmalen überschritten:
+ Umweltfreundlichere Herstellung - dies betrifft insbesondere Leder, Textilien und Polstermaterialien
+ Holz überwiegend aus nachhaltiger Forstwirtschaft
+ Hohe Gebrauchsqualität und lange Nutzungsdauer
+ ohne Schadstoffe, die bei der Verwertung erheblich stören

Die österreichische Richtlinie ist mit jener des deutschen Umweltzeichens (Blauer Engel) ident. Damit können beide Zeichensysteme mit nur einer Prüfung genutzt werden.

Was kann ausgezeichnet werden?

Polstermöbel gemäß DIN 68880 bzw. ÖNORM A 1681-2, mit einem Volumsanteil an Holz und/oder Holzwerkstoffen (Spanplatten, Tischlerplatten, Faserplatten, Furnierplatten, jeweils unbeschichtet oder beschichtet) von weniger als 50%.

Was sind die Anforderungen?

Giftige, fruchtschädigende, erbgutverändernde, umweltgefährliche oder krebserzeugende Stoffe und (Roh)Materialien sind entweder verboten, oder auf eine für die Gesundheit unbedenkliche Menge herabgesetzt.
In Polstermaterialien dürfen keine halogenorganischen Flammschutzmittel oder Treibmittel eingesetzt werden. Chlorphenole, Butadiene, Nitrosamine, Schwefelkohlenstoff oder organisches Zinn und Weichmacher dürfen in Schäumen nicht nachweisbar sein. Dasselbe gilt für die Gummierung von Kokosfasern. Die Verwendung von synthetischen Nanomaterialen ist nicht zulässig.
Potentiell sensibilisierende Farbstoffe oder Chloralkane, per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC), Alkylphenolethoxylate (APEO) und deren Derivate dürfen nicht eingesetzt werden. Extrahierbaren Schwermetallen sind enge Grenzen gesetzt.

Häute und Felle stammen von landwirtschaftlichen Nutztieren, bedrohte Tierarten sind explizit ausgeschlossen. Fertige Leder dürfen nicht chemisch konserviert oder beschichtet, sechswertiges Chrom nicht nachweisbar sein.
Textilien dürfen nur mit halogenfreiem Flammschutz, der fest an das Molekül gebunden ist, versehen werden.
Dimethylformamid in Kunstleder oder Polymerbeschichtungen und Biozide generell unterliegen strengen Restriktionen. Bei Bezugsstoffen aus Wolle und sonstigen tierischen Fasern (bei Multifaser-Textilerzeugnissen ab ≥50%) kann als Mottenschutz Permethrin eingesetzt werden.

Holz muss nachweislich aus überwiegend nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.

Für galvanische Beschichtungen in Möbel mit über 50% Metallanteil dürfen weder Chrom(VI) noch Cadmium verwendet werden, Nickel nur minimal. Beschichtungssystemen (zb. Beizen, Grundierungen, Klarlacke, Decklacke, Klebstoffe) sind allgemein enge Grenzen gesetzt.

Das Gesamte Polstermöbel darf keine die Innenraumluft belastende Stoffe oder unangenehme Gerüche ausdünsten. Es muss von hervorragender Gebrauchsqualität und nach dem Gebrauch leicht entsorgbar sein. Verschleißteile müssen für eine lange Nutzungsdauer mindestens 5 Jahre ersetzbar sein.

Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ 54 Emissionsarme Polstermöbel.

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie UZ 54 Emissionsarme Polstermöbel

Informationsblatt zur Antragstellung

Liste der Prüfstellen

Prüfprotokoll zur Erstellung des Gutachtens
Prüfprotokoll Anlage 3a Lederhersteller
Prüfprotokoll Anlage 3b Textilien

Nutzungsgebühren

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Download Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Intersse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.



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