Wärmedämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen UZ 44
Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung
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Warum gibt es ein Umweltzeichen für diese Produkte?
Nachwachsende Rohstoffe haben gegenüber synthetischen und nicht regenerativen den Vorteil, dass ihre stoffliche Substanz pflanzlichen Ursprungs ist. Sie verdankt ihre Existenz also nicht einer energieaufwendigen, umwelt- und klimaschädlichen, künstlichen Synthese sondern der natürlichen Photosynthese, die dem Treibhauseffekt entgegenwirkt, indem sie CO2 aus der Luft entnimmt und mit Hilfe der Sonnenenergie zu langkettigen Kohlenwasserstoffen verbindet. Doch auch bei der Verarbeitung pflanzlicher Rohstoffe zu einem fertigen Dämmstoff mit entsprechenden Eigenschaften (Belastbarkeit, Nutzungsdauer, Schall-, Brand-, Wärmeschutz, Wärmekapazität etc.) werden problematische chemische Substanzen und fossile Energie verwendet, die bei nachhaltiger Produktion jedoch ersetzt oder verringert werden können. Auch die Behandlung der Dämmstoffe nach dem Gebrauch kann optimiert werden.
Absicht des Österreichischen Umweltzeichens ist es, ökologisch bessere Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen für die verantwortungsbewusste Nutzung sichtbar zu machen.
Was kann ausgezeichnet werden?
Wärmedämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen mit einer Wärmeleitfähigkeit von weniger als 0,065 W/mK. Der nachwachsende Massenanteil muss dabei 75 % überschreiten, der Massenanteil an synthetischen Stützfasern 15 % unterschreiten.
Was sind die Anforderungen?
Toxische, krebserregende, erbgutgefährdende, fortpflanzungsgefährdende, gewässergefährdende, leicht toxische kaum abbaubare bioakkumulierbare und sonst wie gefährdende Chemikalien dürfen allgemein nicht eingesetzt werden.
Für den Flammschutz sind ausschließlich anorganische resp. mineralische Stoffe zulässig. Borverbindungen sind bei Ausschluss einer gefährdenden Exposition bis zu einem strengen Grenzwert erlaubt. Halogenorganische Stoffe dürfen konstitutiv nicht im Produkt enthalten sein.
Je Einheit Dämmleistung werden auf Basis produktspezifischer Daten nach einer standardisierten Methode folgende Parmeter berechnet: globale Erwärmung, Bildung von bodennahem Ozon und photochemischem Smog, Versauerung von Boden und Wasser, Überdüngung von Gewässern, Seen und Meeren, Verknappung von fossilen Energieträgern und abiotischen Ressourcen. Diese unterliegen relativ ambitionierten Grenzwerten.
Wird Holz als Rohstoff verwendet, muss es entweder aus Sägenebenprodukten und Recycling stammen oder aus einer deutlich nachweisbaren nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
Die konstruktiven Vorgaben für den Ein- und Rückbau entsprechen dem jeweils aktuellen Stand für die selektive Rückgewinnung zur Wiederverwendung und stofflichen Verwertung der Dämmstoffe. Keinesfalls dürfen Stoffe enthalten sein, die bei einer allfälligen thermischen Verwertung in Müllverbrennungsanlagen erheblich stören.
Verpackung: Eingesetzte Kunststoffe müssen frei von halogenierten organischen Verbindungen sein. Wer die Verpackungen in Verkehr setzt, muss sie entweder selbst zurücknehmen und verwerten oder nachweislich an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen.
Details dazu finden Sie in der Richtlinie.
Weitere Infos und Liste der Prüfstellen
Richtlinie UZ 44 Wärmedämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gesamtgutachtens
Prüfprotokoll
Nutzungsgebühren
Zum Online-Antrag (erste registrierung)
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.
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