Hartschaum-Dämmstoffe aus polymeren Rohstoffen UZ 43

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für diese Produkte?

In Anwendungsbereichen wie Sockel, Perimeter, Umkehrdach, unter der Fundamentplatte und Bereiche erhöhter Druckbelastung (z. B. bei Parkdecks), die der Feuchtigkeit ausgesetzt sind und daher wasserabweisende Eigenschaften benötigen, dominieren nahezu ausschließlich synthetische Dämmstoffe auf Basis fossiler resp. polymerer Rohstoffe. In Anwendung für Wände bedürfen sie zusätzlicher ökologischer Eigenschaften durch definierte Anteile biobasierter Rohstoffe, Anteile aus der Kreislaufwirtschaft oder einen erheblichen Anteil erneuerbarer Energie in der Produktion.

Dämmstoffe mit einer besseren ökologischen Performance werden mit dem Umweltzeichen sichtbar gemacht.

Was kann ausgezeichnet werden?

Hartschaumdämmstoffe aus polymeren Rohstoffen mit einer Wärmeleitfähigkeit von weniger 0,035 W/mK, die ohne halogenierte organische Verbindungen, mit einem GWP > 1, geschäumt sind und die wasserabweisenden Eigenschaften aufweisen.

Bei Anwendungen ohne erforderliche wasserabweisende Eigenschaften und Bereiche ohne erhöhte Druckbelastung, z.B. an der Außenwand, sind ergänzende Anforderungen einzuhalten.

Die Form ist dabei variabel, es können Platten, Schüttungen, Gussformen u.a. sein.

Was sind die Anforderungen?

Halogenierte Treibmittel, die die Erde stärker als CO2 erwärmen, Phtalate als Weichmacher, gefährliche Chemikalien und problematische Farbstoffe dürfen nicht eingesetzt werden. Der gesetzlich vorgegebene Flammschutz kann nur durch wenige, harmlose Chemikalien oder durch eine Fixierung in die Polymerstruktur des Dämmstoffmoleküls, ohne Kontamination der Umwelt, gewährleistet werden. Die Dämmeigenschaften müssen zu einer überdurchschnittlichen Schonung von Ressourcen führen. Die lokale und globale Erhitzung der Atmosphäre darf Grenzwerte nicht überschreiten. Ökologische Kennwerte, wie Ozonabbau, Photosmog, Versauerung von Boden und Wasser, Eutrophierung, Verknappung von fossilen Energieträgern und abiotischen Ressourcen, geben Auskunft über die Umweltwirkungen.

Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ 43 Hartschaum-Dämmstoffe aus polymeren Rohstoffen.

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie UZ 43 Hartschaum-Dämmstoffe aus polymeren Rohstoffen

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Prüfprotokoll
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gutachtens
Nutzungsgebühren

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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