Mineralisch gebundene Bauprodukte UZ 39
Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung
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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Mineralisch gebundene Bauprodukte?
In dieser Richtlinie sind Anforderungen an mineralisch gebundene Bauprodukte gestellt, die entweder Recyclat oder nachwachsende Rohstoffe enthalten.
Durch den Einsatz von Recyclat wird wertvoller Deponieraum geschont und der mit dem Abbau von Neumaterial einhergehende Landschaftsverbrauch reduziert.
Im Sinne einer umfassenden ökologischen und qualitativ hochwertigen Produktgestaltung sind neben Bestimmungen für Rückbaubarkeit und Verpackung auch Vorgaben für technischen Eigenschaften und die Produktion einzuhalten.
Mit der Dokumentation umweltrelevanter Daten der Herstellung, des Energiebedarfs sowie der Transportdistanzen sollen weitere Spar- und Optimierungsbereiche aufgezeigt werden.
Was kann ausgezeichnet werden?
Auszeichnungsfähig sind mineralisch gebundene Bauprodukte, die nachwachsende Rohstoffe bzw. Recyclate enthalten.
Bauprodukte im Sinne dieser Richtlinie sind Halbfertig- und Fertigprodukte, die dauerhaft in ein Bauwerk eingebaut werden sollen (z.B. Mauersteine, Fertigteilelemente, Faserplatten, etc.).
Was sind die Anforderungen?
Im fertigen Produkt müssen entweder nachwachsende Rohstoffe oder Recyclate enthalten sein.
Definition Recyclat:
Als Recyclat gelten jene Materialien, die nach Gebrauch und geeigneter Aufbereitung wieder als Rohstoffe eingesetzt werden.
Zumindest eine der folgenden Fraktionen muss mit nachstehenden Mengen im Produkt enthalten sein:
mineralische Recyclate: 25 Massen%
nichtmetallische Recyclate: 15 Massen%
metallische Recyclate: 5 Massen%
nachwachsende Rohstoffe: 20 Massen%
Eigene Produktionsabfälle, die wieder in der Herstellung Verwendung finden, gelten nicht als Recyclat.
Der Anteil an Verunreinigungen im Recyclat darf maximal 1 Massen% betragen.
Bei der Verwendung mineralischer Recyclate müssen die Anforderungen der Richtlinie für Recycling-Baustoffe bzw. der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Hochbau-Restmassen eingehalten werden.
Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ 39 Mineralisch gebundene Bauprodukte
Weitere Infos und Liste der Prüfstellen
Richtlinie UZ 39 Mineralisch gebundene Bauprodukte
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gutachtens.
Nutzungsgebühren
Prüfprotokoll
Zum Online-Antrag (erste Registrierung)
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.
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