Brennstoffe aus Biomasse UZ 38
Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung
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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Brennstoffe aus Biomasse?
Um einen schadstoffarme energetische Nutzung biogener Brennstoffe zu erreichen, werden sowohl moderne Holzfeuerungen, wie sie in der Umweltzeichen-Richtlinie UZ 37 „Holzheizungen“ definiert sind, als auch qualitativ hochwertige und schadstoffarme Brennstoffe benötigt.
Diese Richtlinie stellt Definitionen an die naturbelassenen Brennstoffe Holzpresslinge, Rindenpresslinge sowie Holzhackschnitzel.
Strenge Anforderungen an das Ausgangsmaterial und an die zulässigen Inhalstsstoffe sollen die brennstsofftechnischen Eigenschaften dem Stand der Technik entsprechend abbilden.
Damit die Qualität der Brennstoffe auch über die Produktionsstätte hinaus aufrecht erhalten bleiben, werden auch Anforderungen an die Manipulation, die Zwischenlagerung und den Transport gestellt.
Denn nur die kombinierte Zertifizierung von Produktion, Lagerung und Auslieferung gewährleistet EndverbraucherInnen, dass diese hochwertigen Brennstoffe ohne Qualitätsverluste einer schadstoffarmen Verbrennung zugeführt werden können.
Was kann ausgezeichnet werden?
Holz- und Rindenpresslinge (Briketts, Pellets) sowie lagerfähige Holzhackschnitzel, die den Anforderungen der ÖNORM EN ISO 17225 entsprechen.
Was sind die Anforderungen?
+ Presslinge und Holzhackschnitzel müssen alle Anforderungen der jeweiligen Teile der ÖNORM EN ISO 17225 erfüllen.
+ Als Rohstoffe dürfen nur unbehandeltes Holz, sowie die Nebenprodukte der Holzbe- und Verarbeitung von naturbelassenem Holz verwendet werden.
+ Zulässig sind nur Presshilfsmittel auf Basis nachwachsender Rohstoffe, die chemisch nicht verändert wurden (z.B. Maisschrot).
+ Die Verwendung von Holzwerkstoffen (Spanplatten, Faserplatten, etc.), lackierten, imprägnierten oder chemisch behandelten Hölzern sowie deren Abfälle ist verboten.
+ Zur Trocknung der Rohstoffe dürfen nur erneuerbare Energieträger eingesetzt werden.
+ Der Anteil des eingesetzten Holzes, Holzfasern oder Holzspäne muss zu 100% aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ 38 Brennstoffe aus Biomasse
Weitere Infos und Liste der Prüfstellen
Richtlinie UZ 38 Brennstoffe aus Biomasse
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gutachtens.
Nutzungsgebühren
Prüfprotokoll
Zum Online-Antrag (erste Registrierung)
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.
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