Holzheizungen UZ 37

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Holzheizungen?

Die Verwendung von naturbelassenem Holz, Hackgut und Presslingen (Briketts, Pellets) für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser war und ist ein wichtiger Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften.
Um eine möglichst umweltfreundliche Nutzung dieser Energieträger zu erreichen ist es notwendig, emissionsarme Feuerungen mit hoher Energieausbeute einzusetzen.
Aber nicht nur die technischen Eigenschaften einer Feuerung führen zur Umweltentlastung sondern auch der Einsatz qualitativ hochwertiger Brennstoffe.
Damit die Qualität auch bis zum Verbraucher aufrecht ist, wird auf die Anforderungen der Umweltzeichen-Richtlinie UZ 38 verwiesen, in der neben den brennstofftechnischen Eigenschaften auch die richtige Lagerung und der Transport von Presslingen aus Holz beschrieben wird.
Hochwertige Anlagenkomponenten (Speicher, Dämmung, Pumpen,...) sowie umfassende Anweisungen zur Installation, Inbetriebnahme und Betriebsführung sollen zu einer effizienten und umweltfreundlichen Gesamtperformance während des Betriebes der Holzheizung beitragen.

Was kann ausgezeichnet werden?

Diese Richtlinie gilt für automatisch oder händisch beschickte Festbrennstoffkessel sowie für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte.

Diese müssen für die Verfeuerung des naturbelassenen Brennstoffs Holz, Hackschnitzel oder Presslinge (Briketts, Pellets) geeignet sein und dürfen eine maximale Nennwärmeleistung von 500 kW aufweisen.

+ Festbrennstoffkessel gem. ÖNORM EN 303-5
+ Festbrennstoff-Einzelraumheizgerät händisch beschickt gem. ÖNORM EN 13240 bzw. ÖNORM EN 16510-1 / 2-1
+ Festbrennstoff-Einzelraumheizgerät für Holzpellets, Pelletkaminofen gem. ÖNORM EN 14785 bzw. ÖNORM EN 16510-1 / 2-6
+ Individuelle gebaute Kachelöfen gem. ÖNORM B 8303
+ Herde für feste Brennstoffe gem. ÖNORM EN 12815 bzw. ÖNORM EN 16510-1 / 2-3
+ Kamineinsätze gem. ÖNORM EN 13229 bzw. ÖNORM EN 16510-1 / 2-2
+ Speicherfeuerstätten gem. ÖNORM EN 15250 bzw. ÖNORM EN 16510-1 / 2-5

Was sind die Anforderungen?

Die Verwendung von naturbelassenem Holz, Hackgut und Presslingen (Briketts, Pellets) für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser ist ein wichtiger Beitrag zur Reduktion von CO2 Emissionen.

Um eine umweltfreundlichere Nutzung dieser Energieträger sicherzustellen, werden Anforderungen festgelegt, die emissionsarme Feuerungssysteme mit hoher Energieeffizienz, insbesondere zur Reduktion von Feinstaub, garantieren.

Aber nicht nur die technischen Eigenschaften einer Feuerung führen zur Umweltentlastung, sondern auch der Einsatz qualitativ hochwertiger Brennstoffe. Daher wird gefordert, dass auf den Einsatz qualitätsgeprüfter Holzpresslinge gemäß der Umweltzeichen-Richtlinie UZ 38 „biogene Brennstoffe“ hingewiesen werden muss. Diese legt nicht nur die brennstofftechnischen Eigenschaften fest, sondern beschreibt auch die korrekte Lagerung und den Transport von Holzpresslingen.

Hochwertige Anlagenkomponenten (Speicher, Dämmung, Pumpen, etc) sowie umfassende Anweisungen zur Installation, Inbetriebnahme und Betriebsführung sollen zu einer effizienten und umweltfreundlichen Gesamtperformance während des Betriebes der Holzheizung beitragen.

Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ 37 Holzheizungen (in Kürze online)

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie UZ 37 Holzheizungen (in Kürze online)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gutachtens.
Nutzungsgebühren

Prüfprotokoll (in Kürze online)

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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