Büroarbeitsstühle und Bürostühle UZ 34
Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung
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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Bürostühle?
Zielsetzung dieser Richtlinie ist es, jene Büroarbeitsstühle und Bürostühle zu fördern, die auf Grund der eingeschränkten Materialvielfalt und ihrer Konstruktion eine optimale Verwertung der Produkte nach Gebrauchende ermöglichen.
Der Aspekt der nachhaltigen, kreislauforientierten Wirtschaft wird auch durch den Einsatz von Materialien auf Basis nachwachsender Rohstoffe bzw. Recyclat unterstützt.
Neben der Umweltverträglichkeit der Produkte werden an die Stühle auch ergonomische Anforderungen gestellt, die dem Benutzer „richtiges Sitzen“ ermöglichen sollen.
Was kann ausgezeichnet werden?
Büroarbeitsstuhl, Definition gemäß ÖNORM EN 1335-1
Sitzmöbel für eine Person, mit Rückenlehne, mit oder ohne Armstützen
Bürostuhl, Definition in Anlehnung an ÖNORM A 1600 Teil 1
Bürostuhl mit Rückenlehne, optionaler Polsterung, mit oder ohne Armlehnen
Was sind die Anforderungen?
+ Mindestens 50 Massenprozent aller verwendeten Nichtmetallteile müssen aus nachwachsenden Rohstoffen oder aus Recyclingmaterial stammen.
+ Je Stuhl dürfen maximal 4 kg Kunststoffe (inkl. Bezugsmaterialien) eingesetzt werden.
+ Der Kunststoffanteil darf maximal 50 Massenprozent am Produkt aufweisen.
+ Zur Färbung der Bezugsmaterialien dürfen keine Farbstoffe auf Basis der Schwermetalle Cadmium, Chrom 6+, Quecksilber, Blei oder deren Verbindungen verwendet werden.
+ Polstermaterialien auf Basis nachwachsender Rohstoffe sollen bevorzugt zum Einsatz kommen.
+ Die Konstruktion muss modular aufgebaut sein, um einzelne Systemteile, v.a.Verschleißteile, einfach austauschen zu können.
+ Der Hersteller bzw. der Vertreiber muss sich zur Rücknahme des Produkts nach Gebrauchende verpflichten.
+ Ergonomische Anforderungen
+ Info „richtiges Sitzen“
Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ 34 Büroarbeitsstühle und Bürostühle
Weitere Infos und Liste der Prüfstellen
Richtlinie UZ 34 Büroarbeitsstühle und Bürostühle
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gutachtens.
Nutzungsgebühren
Prüfprotokoll
Zum Online-Antrag (erste Registrierung)
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.
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