Bodenpflegemittel UZ 63
Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung
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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Bodenpflegemittel?
Bodenpflegemittel verunreinigen nicht nur die Umwelt und das Wasser, sondern können auch die Raumluft beeinträchtigen. Zum Schutz der Gesundheit gelten für die eingesetzten Chemikalien strenge Regeln in Bezug auf etwaige Gesundheitsbelastungen bei der Reinigung und Pflege.
Es wurde besonderen Wert darauf gelegt, allergieauslösende Stoffe in der aufgetrockneten Beschichtung möglichst zu reduzieren, damit auch die Benutzer des Gebäudes geschützt sind. Um die Wasserverschmutzung zu reduzieren, müssen alle eingesetzten Chemikalien möglichst gut abbaubar sein. Chemikalien, die Wasserorganismen gefährden sind verboten oder auf ein Minimum beschränkt.
Was kann ausgezeichnet werden?
Grundreiniger und Bodenbeschichtungsmittel für die professionelle Gebäudereinigung.
Was sind die Anforderungen?
Die Grundlagen für das Österreichische Umweltzeichen für Bodenpflegemittel sind zum einen die Kriterien der Österreichischen Umweltzeichen und EU Ecolabels im Reinigungsbereich, zum anderen die Kriterien des Nordischen Schwan für „Floor Care Products“.
Diese Produkte – Bodenbeschichtungsmittel und Grundreiniger – sind in der professionellen Gebäudereinigung üblich und durchaus sinnvoll: sie tragen zu einer Schonung und damit zu einer längeren Nutzungsphase des Fußbodenbelags bei. Zugleich wird die Routinereinigung des Bodens erleichtert, daher ist eine ökologischere Routinereinigung möglich.
Grundlage der Kriterien ist die Rezeptur und Verpackung der Produkte. Hier sind einige Verbote- und Einschränkungen zu beachten. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass die Produkte eine gute Gebrauchstauglichkeit besitzen.
Details dazu finden Sie in der Richtlinie.
Weitere Infos und Liste der Prüfstellen
Richtlinie UZ 63 Bodenpflegemittel
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gesamtgutachtens
Prüfprotokoll mit allen Anlagen (ZIP-File)
Nutzungsgebühren es gilt die "Allgemeine Gebührenordnung für Produkte und Dienstleistungen"
Zum Online-Antrag (erste Registrierung)
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet: Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing- und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind, und Ähnliches.
Endgültig sind diese Daten auszufüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.
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