Neues Pfandsystem in Österreich gestartet
In Österreich gilt seit dem 01. Jänner 2025 das neue Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall. Wie die neue Verordnung des Klimaschutzministeriums (BMK) zur Kreislaufwirtschaft beiträgt, lesen Sie hier.
Seit dem 01. Jänner 2025 gilt in Österreich das neue Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall. Alle organisatorischen und strukturellen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Einwegpfandsystem werden von der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH im Auftrag des BMK übernommen.
Was ist das Ziel des neuen Pfandsystems?
Aktuell werden in Österreich nur ca. 70% aller Einweggebinde gesammelt und recycelt. Das Ziel ist, dass bis 2027 mindestens 90% Sammelquote erreicht werden. Damit kann ein deutlich höherer Anteil der Einweggetränkeverpackungen der Kreislaufwirtschaft zugeführt und recycelt werden. Zudem soll das System dazu führen, dass weniger Verpackungen in der Umwelt landen.
Welche Gebinde sind von der neuen Verordnung betroffen?
Betroffen sind alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Liter, die durch das Pfandlogo gekennzeichnet sind. Nicht betroffen sind jegliche Getränke aus Milchprodukten, Getränkeverbundkartons, Flaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen aus Kunststoff, Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel sowie noch zu verdünnende Flüssigkeiten, wie z.B. Sirupe.
Wie sind die Getränkeverpackungen gekennzeichnet?
Jede Verpackung, die von dem neuen Einwegpfand betroffen ist, hat ein eigenes österreichisches Pfandlogo. Die Gebinde sind zudem mit einem Strichcode ausgestattet, der bei Rücknahme gescannt wird. Getränke, die vor dem 01.04.2025 abgefüllt wurden, weisen daher dieses Pfandlogo noch nicht zwingend auf. In 2025 werden daher noch zahlreiche Gebinde auf dem Markt erhältlich sein, die noch nicht unter das Einwegpfand fallen.
Das Österreichische Pfandlogo
Wie hoch ist das Pfand?
Unabhängig von Größe und Material der Verpackung werden pro Stück € 0,25 eingehoben, die bei Rückgabe retourniert werden. Wichtig ist, dass die Verpackung leer und unzerdrückt ist und das Etikett vollständig vorhanden ist, damit Pfandlogo und Strichcode deutlich lesbar bleiben.
Wo können diese Verpackungen zurückgegeben werden?
Leere Einweggetränkeverpackungen können im Normalfall an allen Verkaufsstellen manuell oder über Automaten zurückgegeben werden. Verkaufsstellen, die keine Rücknahmeautomaten haben (hauptsächlich Geschäfte, die keine Supermärkte sind) müssen nur jene leeren Gebinde zurücknehmen, die sie auch selbst anbieten und nur die Menge, die sie üblicherweise an einzelne Kund:innen verkaufen. Post, Paketdienstleister, Essenszusteller und Getränkeautomaten sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen.
Der Pfandkreislauf für Konsument:innen
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des BMK und auf der Seite der Recycling Pfand Österreich gGmbH.