100 Prozent recycelbar – mehr Schein als Sein
Der VKI ist im Rahmen des "Greenwashing-Checks" dem Slogan „100 % recycelbar“ nachgegangen - und wurde überrascht. Vollständige Wiederaufbereitung werden sich Konsument:innen vermutlich erwarten. Das ist aber leider sehr oft nicht der Fall. Gemeint ist nämlich die theoretische Recycelbarkeit – nicht die tatsächliche.
Recyceln statt Verbrennen
Recycling ist ein zentraler Baustein, um Stoffkreisläufe zu schließen. Der Grundgedanke: Anstatt Rohstoffe zu verbrennen oder zu deponieren, werden sie aufbereitet und wiederverwertet. So wird aus alt wieder "neu" – und primäre Rohstoffe und wertvolle Ressourcen können eingespart werden. 2015 wurde deshalb vonseiten der EK der Circular Economy Action Plan ins Leben gerufen, auch das Klimaschutzministerium ist in diesem Bereich tätig – zum Beispiel, indem aktuell eine nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie erarbeitet wird (mehr Informationen hier).
100 Prozent Recycelbarkeit
Immer wieder findet sich auf Produkten der Hinweis, sie seien zu „100 Prozent recycelbar“. Konsument:innen denken sich angesichts einer solchen Bewerbung wohl zurecht, dass das Produkt dann auch tatsächlich stofflich wiederverwertet wird. Das ist aber keineswegs so. Findet man diesen Slogan und das Recyclingsymbol auf Produkten, bedeutet das lediglich, dass es theoretisch recycelbar ist. Ob es aber faktisch wiederaufbereitet wird, ist keineswegs gewährleistet.
Das ist nur dann der Fall, wenn einerseits die technische Voraussetzung für das Recycling gegeben ist (etwa durch Vorhandensein entsprechender Sortieranlagen) und andererseits auch tatsächlich rezykliert wird – und dafür braucht es vor allem ein Sammelsystem (analog zum Beispiel Gelbe Tonne). Der VKI hat sich anhand eines angeblich zu 100 Prozent recycelbaren Kugelschreibers angesehen, was mit diesem faktisch passiert: in Österreich, so lautet unisono die Rückmeldung diverser Abfallentsorger und Wiederaufbereiter, lande ein solches Produkt im Restmüll – und werde somit verbrannt. Recycling trotz beworbener vollständiger Recycelbarkeit? Fehlanzeige.
Recycelbarkeit im Umweltzeichen
Diese Problematik ist nicht ganz neu. Im Österreichischen Umweltzeichen, etwa jenem für Büro- und Schulartikel, wird daher auch prinzipielle Zerlegbarkeit gefordert. Das Produkt muss also derart konstruiert sein, dass es für Recyclingzwecke verwertet werden kann. Diese Anforderung muss im Rahmen des unabhängigen Gutachtens, das zur Zertifizierung eines Produkts nötig ist, entsprechend belegt werden. Weiters kann im Gutachten auch nachgewiesen werden, dass die Produkte am Ende auch tatsächlich dem Recycling zugeführt werden.