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Nachhaltige Finanzprodukte: neue Richtlinienversion

Am 13. Dezember 2023 wurde die neue Richtlinienversion des Österreichischen Umweltzeichen für Nachhaltige Finanzprodukte (UZ 49) im Umweltzeichen-Beirat beschlossen. Die größte Änderung: ab sofort können auch Nachhaltige Kredite (Green Loans) zertifiziert werden.  

Hintergrund zur Überarbeitung

Die Umweltzeichen-Kriterien für Finanzprodukte bestehen seit 2004 und werden alle vier Jahre überarbeitet. Der VKI leitet die inhaltliche Revision der Richtlinie. Mit der Überarbeitung können die Kriterien und deren Anspruchsniveau an aktuelle Entwicklungen angepasst oder geänderte rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Auch die Gruppe der auszeichenbaren Produkte wird im Zuge einer Richtlinienüberarbeitung oftmals ausgeweitet. Die Überarbeitung dient somit dazu, die Richtlinie auf einen aktuellen Stand zu bringen.

Kernpunkte der Überarbeitung

Der Schwerpunkt der diesmaligen Überarbeitung lag einerseits in der Erweiterung der Produktgruppe um Green Loans (Nachhaltige Kredite). Andererseits wurden Ausschlusskriterien ausgeweitet und adaptiert, der Umgang mit der EU Taxonomie im UZ 49 integriert oder neue Kriterien im Hinblick auf Engagement formuliert. Nachfolgend die Kernpunkte der Überarbeitung:

  • Klarere Darstellung der Gruppe auszeichenbarer Finanzprodukte sowie Überblick über Muss- und Punktekriterien im Fondsbereich zwecks besserer Nachvollziehbarkeit und Transparenz
  • Erweiterung der Produktgruppe um Green Loans inkl. Entwicklung eines Kriterien-Sets
  • Ausweitung der Ausschlusskriterien für Unternehmen im Bereich fossiler Brennstoffe, Waffen und Rüstung sowie Tabak – u.a. z.B. durch Ausschluss der Energieerzeugung aus Erdgas, der Distribution fossiler Brennstoffe oder der Produktion und dem Handel von Tabak
  • Ausweitung der Ausschlusskriterien für Staaten - etwa im Bereich Korruption oder Finanzsanktionen sowie Ausweitung bestehender Ausschlusskriterien, z.B. im Bereich Klima- und Artenschutz
  • Formulierung von vorerst optionalen, ab Jahresbeginn 2026 obligatorischen Anforderungen im Bereich EU-Taxonomie
  • Einführung eines – unter gewissen Bedingungen – verpflichtenden Engagement-Kriteriums
  • Neuaufnahme umfassender Bonuskriterien im Themenbereich Impact

Neu auszeichenbar: Green Loans

Green Loans sind nachhaltige Kredite. Dabei müssen die Kreditmittel für nachhaltige Projekte verwendet werden, etwa für Gebäudesanierungen oder den Bau von Windkraft- oder Photovoltaikanlagen. Mit der Möglichkeit zur Zertifizierung von Green Loans möchte das Österreichische Umweltzeichen einen weiteren aktiven Beitrag leisten, noch mehr Gelder in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken und damit zum Beispiel Klimaschutzziele zu erreichen. Marktseitig wurde bereits Interesse bekundet, derartige Produkte am Markt zu lancieren und nachfolgend mit dem Österreichischen Umweltzeichen zu zertifizieren.

Weiterführende Informationen

Die neue Richtlinie für Nachhaltige Finanzprodukte (UZ 49) findet sich hier: Umweltzeichen Richtlinie

Alle praktischen Informationen zu Antrag und Zertifizierung finden sich hier: Der Weg zum Umweltzeichen - Allgemeine Informationen ← Zertifizierung ← Umweltzeichen.at