Filmkamera
© Umweltzeichen

Bonus bei Filmförderung für nachhaltige Produktionen

Nachhaltig produzierte Filme können ab jetzt einen zusätzlich 5-Prozent-Bonus im Zuge der Filmförderung beantragen. Mit Einführung des Filmstandortgesetzes per 1.1.2023 sowie mit der Novelle des Filmförderungs- und des KommAustria-Gesetzes wurde damit ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, Filme ökologisch zu produzieren. Orientierung dafür war die Umweltzeichen-Richtlinie für „Green Producing“. Besonders attraktiv: Umweltzeichen-Produktionen müssen (neben förderungsspezifischen Nachweisen) keine weiteren Nachweise erbringen. 

Öko-Bonus für nachhaltige Produktionen

Ab 2023 können Filmproduktionsbüros um einen zusätzlichen Bonus von 5% der in Österreich ausgegebenen Kosten für eine Produktion ansuchen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im Produktionsprozess nachweislich Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit eingehalten wurden. Besonders begrüßenswert ist der Umstand, dass die Kriterien der Umweltzeichen Richtlinie 76 „Green Producing“ als Basis herangezogen wurden, um jene ökologischen Maßnahmen festzumachen, die für die Förderung in Zukunft relevant sein werden.

Die derzeit gültige Ausgabe der Richtlinie UZ 76 „Green Producing“ ist im Jänner 2021 in Kraft getreten. Aufgrund der Strommarktlage wurde im Umweltzeichenbeirat eine Flexibilisierung der darin enthaltenen Anforderungen für Ökostrom beschlossen, um den Zugang zum Umweltzeichen weiterhin realistisch zu ermöglichen. 2024 soll dann die Richtlinie einer Revision unterzogen und an aktuelle Dynamiken der Ökologisierung der Filmproduktion angepasst werden. Die überarbeitete Richtlinie tritt mit Jänner 2025 in Kraft.

Link zu Förderinstitutionen:

Österreichisches Filminstitut: ÖFI Plus

Filmstandort Austria: Fisa PLUS