Anders als bei Wasch- und Reinigungsmitteln gibt es im Kosmetikbereich kaum gesetzliche Vorgaben zur Verringerung der Umweltbelastung. Obwohl Körper- und Handseifen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich mengenmäßig von großer Bedeutung sind, ist weder die Abbaubarkeit von deren waschaktiven Substanzen vorgeschrieben, noch müssen umweltgefährliche Produkte nach den Regeln des Chemikalienrechts gekennzeichnet werden.
Das Ecolabel schließt diese Lücke, indem es in folgenden Bereichen strenge Anforderungen stellt:
- Entlastung der Gewässer und Kläranlagen
- Inhaltsstoffe müssen biologisch abbaubar sein
- die ausgezeichneten Produkte dürfen keine Duftstoffe enthalten, die Allergien auslösen können
- in Baby- oder Kinderprodukten darf nur ein geringer Anteil an Parfum enthalten sein.
Darüber hinaus soll die Abfallmenge nach dem Prinzip „Viel Produkt mit wenig Verpackung“ reduziert werden.
Weitere Informationen sowie unterstützende Dokumente, fact sheets, user manuals u.a. finden Sie auf der Seite des Europäischen Umweltzeichens in der jeweiligen Produktgruppe.