Diese Richtlinie ist – außer für die unten angeführten Ausnahmen – für den gesamten Bereich der Erwachsenen- und außerschulischen Bildung anzuwenden und bietet
eine Möglichkeit, Qualität weiter zu entwickeln. Die Richtlinie UZ 302 ist als Qualitätsmanagement-System von Ö-Cert anerkannt.
Darüber hinaus werden eine Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie konkretes Umweltmanagement auch jenen Bildungseinrichtungen nähergebracht, die Umwelt- oder Nachhaltigkeitsthemen nicht im Fokus ihres Bildungsangebotes haben.
Um die Lizenz zu erlangen müssen neben der Umsetzung der Kriterien auch grundlegende Anforderungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss es einen zertifizierbaren Standort - zumindest ein Büro – geben. Hat eine Bildungseinrichtung mehrere Standorte, so gilt das Zertifikat für jene Standorte, an denen ein Audit stattgefunden hat.
Von dieser Richtlinie nicht erfasst sind:
- Elementare Bildungseinrichtungen (Kindergärten)
- Schulen und Pädagogische Hochschulen
- Fahrschulen
- Universitäten
- Ausschließliches Angebot an informeller Bildung (z. B. Beratungsinstitutionen)
- Ausschließliche On-Demand-Angebote (Bildungsangebote, bei denen sich der Kurstermin nach den Kund:innen richtet)