Mineralische Wärmedämmstoffe UZ 45

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Mineralische Wärmedämmstoffe?

Wärmedämmung leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Bei optimaler Anwendung werden im Allgemeinen weit mehr CO2 und andere Treibhausgase eingespart, als durch die Produktion der Dämmstoffe verursacht wird (bis zu Faktor 100).
Aus ökologischer Sicht gibt es dennoch Unterschiede, die mit Umweltzeichen-Richtlinien für Wärmedämmstoffe auf Basis nachwachsender, mineralischer und fossiler Rohstoffe aufgezeigt werden. Neben den gesundheitlichen Aspekten ist ein weiterer umweltrelevanter Faktor die zur Herstellung benötigte Energie und die durch die Produktion auftretende Erhitzung der Atmosphäre.

Mit dieser Richtlinie sollen gesundheitlich unbedenkliche und ökologisch verbesserte Produkte aus dem Sektor der mineralischen Dämmstoffe ausgezeichnet werden.

Die in der Richtlinie enthaltenen Gebrauchstauglichkeitsanforderungen gewährleisten die Anwendungssicherheit umweltzeichentauglicher Dämmstoffe. Die geforderte, detaillierte Produktdeklaration ermöglicht den sachgerechten, optimalen Einbau der Dämmstoffe. Beispielsweise sollen überdurchschnittliche Wärmeverluste vermieden werden, indem auf eine wärmebrückenfreie Bauausführung hingewiesen werden muss.

Was kann ausgezeichnet werden?

Dämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen mit einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 0,10 W/mK.

Was sind die Anforderungen?

Umweltproduktdeklaration (EPD) / Ökobilanzparameter
Der Inverkehrbringer veröffentlicht für den Dämmstoff alle nach der aktuellen Ausgabe der ÖNORM EN 15804 verbindlichen produktspezifischen Ökobilanzparameter für sämtliche verbindlichen Lebenszyklusabschnitte.
Diese Parameter sind erforderlich für die Berechnung und Optimierung von Gebäudeökobilanzen und umfassen mehrere Umweltauswirkungen.
Faserförmige Dämmstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein, Grenzwerte für die globale Erwärmung einhalten oder in der Produktion einen definierten Anteil erneuerbarer Energie überschreiten.

Gebrauchstauglichkeit:
Der Dämmstoff muss nach den einschlägigen Normen für Wärmedämmstoffe geprüft oder als Baustoff in Österreich zugelassen sein.
Die Wärmeleitfähigkeit darf maximal 0,10 W/mK betragen.

Blähmittel:
Blähmittel dürfen mit maximal 1 Massenprozent in der Produktion eingesetzt werden.
Heizöl aus fossilen Quellen und Kunststoffe dürfen nicht als Blähmittel verwendet werden.

Recyclateinsatz:
Bei Produkten aus Glas muss der Altglas- bzw. Recyclatanteil im fertigen Produkt mindestens 51 Massenprozent oder 70 Vol.prozent betragen
Der Einsatz von Bleiglas ist nicht gestattet.
Die Verwendung von innerbetrieblich anfallenden Reststoffen gilt nicht als Recyclateinsatz.

Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ 45 Mineralische Wärmedämmstoffe.

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie UZ 45 Mineralische Wärmedämmstoffe

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gesamtgutachtens
Prüfprotokoll
Nutzungsgebühren

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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