Lernen und Lehren für die Zukunft
KINDERGÄRTEN (Richtlinie UZ 303), SCHULEN (Richtlinie UZ 301) sowie außerschulische BILDUNGSEINRICHTUNGEN (Richtlinie UZ 302) erzielen durch pädagogische, gesundheitsfördernde und ökologische Maßnahmen positive Umweltwirkungen und qualitätssteigernde Effekte. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für eine Bildung für eine nachhaltige Entwicklung.